Abmahnung Waldorf Frommer für Das Bourne Vermächtnis i. A. d. Universal Pictures International Germany GmbH

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Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen derzeit im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen ab. Konkret geht es um das Filmwerk Das Bourne Vermächtnis.

Wie üblich werden Betroffene aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956 EUR zu bezahlen.

Ruhe bewahren!

Trotz der regelmäßig kurzen Fristen von meist nur ein paar Tagen, sollten Betroffene sich davon nicht unter Druck setzten lassen und die von Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung blind unterzeichnen. Die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung lassen sich durch entsprechende Formulierungen erheblich abmildern. Daher wird auch in den meisten Fällen dazu zu raten sein, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die auf Ihre individuelle Konstellation zugeschnitten ist.

Nicht ungeprüft die 956 EUR bezahlen!

Ob ein Anspruch auf Zahlung der 956 EUR besteht, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Betrag von insgesamt 956 EUR setzt sich aus zu erstattenden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 EUR und einem pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 450 EUR zusammen.

Hat der Anschlussinhaber nicht selbst geladen, sondern Dritte (Kinder, Ehegatten, Lebenspartner etc.) besteht maximal ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 EUR, nicht aber auch auf Zahlung des Schadensersatzes in Höhe von 450 EUR. Aber auch auf die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 EUR haftete der Anschlussinhaber in solchen Konstellationen nur dann, wenn ihm die Verletzung von Belehrungspflichten bzw. ggf. Prüf- und Überwachungspflichten vorzuwerfen ist. Hier muss also immer genau die individuelle Konstellation beleuchtet werden. 

Lassen Sie sich beraten!

Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Sievers & Collegen - Rechtsanwaltskanzlei

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