Abmahnung Waldorf Frommer für den Film Red Dawn i. A. d. Tele München Fernseh GmbH

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Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „RED DAWN".

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 EUR.

Zunächst einmal gilt es trotzt der regelmäßig sehr eng gesteckten Fristen die Ruhe zu bewahren.

Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass die streitgegenständliche Datei über den eigenen Internetanschluss zum Download angeboten worden ist, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, eine, die nicht als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann, so dass eine effektive Verteidigung gegen den geforderten Pauschalbetrag überhaupt noch möglich bleibt. Wer tatsächlich nur den Film „RED DAWN" geladen haben sollte, kann - und das ist in der Regel auch zu empfehlen - die Unterlassungserklärung auf diesen einen Film beschränken. Wenn aber möglicherweise noch weitere Werke der Tele München Fernseh GMBH & Co Produktionsgesellschaft geladen wurden, kann es sinnvoll sein, sich vollumfänglich zu unterwerfen, die Unterlassungserklärung also weiter als gefordert abzugeben.

Bezüglich des geforderten Pauschalbetrages ist ebenfalls größte Vorsicht geboten. Grundsätzlich kann ein Schadensersatz nur dann vom Anschlussinhaber verlangt werden, wenn dieser selbst, also täterschaftlich geladen hat. Sind für den Upload andere, beispielsweise sonstige Familienmitglieder verantwortlich, besteht kein Schadensersatzanspruch, u.U. aber ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Diesbezüglich sollte der jeweilige Einzelfall beleuchtet werden.

Aus aktuellem Anlass: Wir werden derzeit immer wieder gefragt, ob das nicht alles „Abzocke" sei, weil doch sowieso nie geklagt werden würde. Das können wir nicht bestätigen. Es wird durchaus geklagt. Gerade Abgemahnte, die auf die Schreiben gar nicht reagiert haben, insbesondere keine Unterlassungserklärung abgegeben haben, laufen Gefahr, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.

Machen Sie hier keine Experimente. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung von Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Ferseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft für den Film RED DAWN im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter

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