Abmahnung Waldorf Frommer für Musikalbum "Come of age" von The Vaccines i. A. d. Sony Music GmbH

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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen auch dieses Jahr weiter m Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab. Betroffene ist derzeit das Musikwerk „Come of age" von The Vaccines.

Inhaltlich hat sich an den Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Wie üblich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugunsten der Sony Music Entertainment Germany GmbH gefordert, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich wie immer aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 (berechnet aus einem Gegenstandswert von 10.000 EUR unter Ansatz einer 1,0 Geschäftsgebühr) und aus einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR zusammen.

Betroffene sollten - wenn sie nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen können, dass das Album „Come of age" über den eigenen Internetanschluss geladen wurde (sei es täterschaftlich oder durch Familienangehörige oder durch außenstehende Dritte) -, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, mit der zum einen kein Schuldanerkenntnis verbunden ist und welche zum anderen weitere Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH für Musikwerke ausschließt.

Ob die geforderten Beträge angemessen sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wir haben hierzu weitere Informationen unter www.recht-hat.de bereitgestellt, vgl.

http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/waldorf-frommer-rechtsanwaelte/.

Sind auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH betroffen?

Rufen Sie uns an! Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.


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