Abmahnung Waldorf Frommer für US-Serie HOMELAND - STAFFEL 1

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Twenthieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer einzelne Episoden nun auch der ersten Staffel der Erfolgsserie HOMELAND abmahnen. Bisher wurden lediglich Folgen der zweiten Staffel von Homeland abgemahnt. Betroffenen wird vorgeworfen, einzelne Episoden der Serie HOMELAND - Staffel 1 in einem Peer-to-Peer-Netzwerk, einer sog. Tauschbörse, dritten kostenlos zum Download angeboten zu haben. Wie üblich fordern die Rechtsanwälte für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH die Abgabe einer lebenslänglich bindenden strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen der Serie HOMELAND. Der Vergleichsbetrag variiert: Wer nur eine Folge einer Serie geladen hat, wird von Waldorf Frommer aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 682,00 EUR zu bezahlen. dieser Betrag setzt sich aus einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 250,00 EUR für den Rechteinhaber, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH und zu Rechtsanwaltskosten in Höhe von 432,00 EUR zusammen. Die Rechtsanwaltskosten werden dabei mit einer 1,0 Gebühr aus einem Gegenstandswert von 8.000 EUR berechnet. Werden mehrere Folgen einer Staffel abgemahnt, erhöhen sich die geforderten Beträge.

Vorsicht bei Unterzeichnung der Unterlassungserklärung: Es drohen kostenpflichtige Folgeabmahnungen!!

Den Abmahnschreiben von Waldorf Frommer sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Gerade bei "Serienfreunden" wird es häufig der Fall sein, dass neben der abgemahnten Folge der Serie Homeland auch noch andere Folgen der gleichen oder aber auch anderer Staffeln geladen wurden. Hier drohen kostspielige Folgeabmahnungen, die durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung vermeidbar sind. Lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft bezahlen!

Weiter sollen auf keinem Fall der "Vergleichsbetrag" in Höhe von mindestens 682 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden.

Bezüglich der geforderten Abschlagssummen ist also Vorsicht geboten. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung der Serie HOMELAND - Staffel 1 erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90

Sievers & Collegen

- Rechtsanwaltskanzlei -

Rheinstraße 11
D-12159 Berlin

E-Mail: f.sievers@recht-hat.de
Fon: + 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: + 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Sievers

Beiträge zum Thema