Abmahnung Waldorf Frommer iAd. Tiberius Film GmbH - ONLY GOD FORGIVES

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt weiter im Auftrag der Tiberius Film GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke ab. Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerkes "ONLY GOD FORGIVES" ab. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern für die Tiberus Film GmbH wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.028,00 EUR.

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Wer von einem Abmahnschreiben für den Film ONLY GOD FORGIVES betroffen ist, sollte trotz der regelmäßig extrem kurz gesteckten Fristen keinesfalls die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Durch einige Modifikationen in der Unterlassungserklärung lassen sich die rechtlichen Folgen einer solchen Erklärung deutlich abmildern. Besonders sollte darauf geachtet werden, dass weitere Abmahnungen (sog. Folgeabmahnungen oder Mehrfachabmahnungen) im Namen der Tiberius Film GmbH für andere Filmwerke als "ONLY GOD FORGIVES" nicht erfolgen können. Weiter sollte die Unterlassungserklärung so formuliert werden, dass diese kein Schuldanerkenntnis darstellt, damit eine Verteidigung gegen den pauschalen Vergleichsbetrag überhaupt noch möglich ist.

Nicht ungeprüft den geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von 1.028,00 EUR bezahlen!

Ebenfalls sollte der geforderte Betrag in Höhe von 1.028,00 EUR nicht ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt;  So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Zu erwähnen ist auch die letzte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Filesharing vom 05.10.2012 (BGH I ZR 74/12). Der BGH entschied hier, dass Eltern nicht automatisch für das Filesharing ihrer minderjährigen Kinder haften, wenn diese zuvor entsprechend belehrt wurden. Ebenfalls problematisch sind die Fälle, in denen der Ehegatte des Anschlussinhabers für den vorgeworfenen Down- bzw. Upload verantwortlich sind. diese Konstellation wurde jüngst vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 22.03.2013 (Az.: 11 W 8/13) entschieden; Das OLG Frankfurt urteilte hier aus, dass zwischen Ehepartnern keine anlasslosen Belehrungs- oder gar Überwachungspflichten in Bezug auf das Verbot der Tauschbörsennutzung bestehen. Aber selbst wenn keine dieser beiden exemplarischen Fallgruppen vorliegt, lassen sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren. Lassen Sie sich beraten!

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Tiberius Film GmbH für das Filmwerk ONLY GOD FORGIVES betroffen sind, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und blind die geforderten 1028,00 EUR bezahlen.

Sievers & Collegen

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