Abmahnung: Waldorf Frommer mahnt den Film Taffe Mädels ab - 956 EUR

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Die Twenthieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt derzeit durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk TAFFE MÄDELS abmahnen. Betroffenen wird vorgeworfen, den Film Taffe Mädels in einem Peer-to-Peer-Netzwerk, einer sog. Tauschbörse, Dritten kostenlos zum Download angeboten zu haben. Wie üblich fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH die Abgabe einer lebenslänglich bindenden strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages für das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen des Films Taffe Mädels in Höhe von 956,00 EUR.

Nicht ungeprüft unterschreiben

Den Abmahnschreiben von Waldorf Frommer sind vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt. Wir raten dringend davon ab, diese vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, da diese zugunsten des jeweils abmahnenden Rechteinhabers, hier der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, formuliert sind. Durch entsprechende Formulierungen lassen sich die rechtlichen Folgen einer Unterlassungserklärung erheblich zu Ihren Gunsten abmildern. Insbesondere lassen sich kostenintensive Folgeabmahnungen verhindern. Für diejenigen, die befürchten müssen, noch weitere Abmahnschreiben für anderer Werke als das Filmwerk Taffe Mädels zu erhalten, kann es sich unter Umständen lohnen, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen - www.recht-hat.de/vorbeugende-unterlassungserklaerungen - abzugeben, um weitere kostspielige Abmahnschreiben zu verhindern. lassen Sie sich beraten!

Nicht ungeprüft die pauschalen 956 EUR bezahlen

Weiter sollen auf keinem Fall der „Vergleichsbetrag" in Höhe von 956,00 EUR ungeprüft bezahlt werden. Zum einen sind die Beträge in vielen Fällen nicht gerechtfertigt; So kann beispielsweise vom jeweiligen Anschlussinhaber kein Schadensersatz gefordert werden, wenn dieser nicht selbst, also täterschaftlich für den Download verantwortlich ist. Auch haften Eltern nach der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH Morpheus, I ZR 74/12) nicht automatisch für das illegale Filesharing ihrer minderjährigen Kinder. Hier verbieten sich pauschale Lösungsvorschläge. Vielmehr muss der individuelle Fall geprüft werden. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass sich die geforderten Vergleichsbeträge mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich beraten!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aufgrund der unerlaubten Verwertung des Filmwerkes Taffe Mädels erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

 Sievers & Collegen

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