Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte für LOOK Die Bildagentur der Fotografen GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwälte Waldorf aus München versenden zurzeit Abmahnungen wegen der unlizenzierten Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung von geschütztem Bildmaterial iAv. LOOK - Die Bildagentur der Fotografen GmbH.

Abgemahnte werden auf angebliche Urheberrechtsverletzungen gem. §§ 16,19a UrhG aufmerksam gemacht.

Die Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie zur Auskunftserteilung über den Umfang der unlizenzierten Verwendung des angeblich widerrechtlich verwendeten Bildmaterials. Abgemahnte sollen in diesem Zusammenhang geordnete Angaben über den Zeitpunkt machen, zu dem das angeblich widerrechtlich verwendete Bildmaterial ins Internet eingestellt wurde. Weiterhin soll dies über die Herkunft des Bildmaterials gemacht werden.

Die Abmahnung dient der Vorbereitung von Schadenersatzansprüchen, welche die Kanzlei Waldorf in einem auf die Abmahnung folgendem Schreiben geltend macht.

Angaben, die Abgemahnte auf die Abmahnung hin machen, werden zur Berechnung von Schadenersatzansprüchen genutzt.

Abgemahnte sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass sich die Sache nicht mit der Auskunftserteilung erledigt hat.

Durch ihre Unterschrift erkennen Sie sämtliche in der Erklärung aufgeführten Ansprüche an und gehen einen Verpflichtungsvertrag ein, der Sie unter Umständen bis zu 30 Jahren binden kann.

Dies bedeutet konkret: Für jeden Fall der Zuwiderhandlung innerhalb dieses Zeitraums können sehr hohe Vertragsstrafen fällig werden.

Lassen Sie die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung keinesfalls durch Untätigkeit verstreichen. In diesem Fall müssen Sie mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren rechnen, dass nicht nur unangenehm sondern auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Die den Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen sind in der Regel für die Abgemahnten nachteilig verfasst. Von einer ungeprüften Unterzeichnung ist daher dringend abzuraten.

Die Fristen sind häufig relativ kurz bemessen, bedingt durch die Eilbedürftigkeit bei einem schnellen Reaktionsbedürfnis auf Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Holen Sie sich daher rechtzeitig, das heißt vor Fristablauf, professionellen Rat für eine weitere Vorgehensweise ein.

Rechtsanwälte Sievers Scharfenberg von Rüden

Rheinstraße 11

12159 Berlin

Tel:  030 323 015 90

Fax: 030 323 015 911

Weitere Informationen im Internet:

www.recht-hat.de

www.abmahnung-heute.de

www.abmahnung-urheberrecht.info



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Sievers

Beiträge zum Thema