Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte für SONY BMG – Michael Jackson z.B The Collection

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Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt aktuell im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH verstärkt wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von Michael Jackson ab, die in sog. Tauschbörsen (auch als Filesharing oder p2p-Netzwerke bezeichnet) angeboten werden.

Dabei geht es im Wesentlichen um das Angebot geschützter Musikstücke.

Vorgeworfen wird ein illegales Anbieten zum Download (Herunterladen) urheberrechtlich  geschützter Musikstücke über Tauschbörsen wie beispielsweise BitTorrent, Kazaa, eMule, eDonkey etc.

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH hat nach Angaben der Kanzlei Waldorf die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den streitgegenständlichen Musikwerken.

Den Abmahnungen sind regelmäßig Ermittlungsdatensätze beigefügt, in denen eine individuelle Benutzerkennung aufgeführt ist, die angeblich als Kunden-Identifikationsmittel dient.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird der Abgemahnte zur Zahlung eines Gesamtbetrages von 856,00 Euro aufgefordert, der sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 Euro und einer Schadensersatzforderung in Höhe von 350,00 Euro zusammensetzt.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf erhalten haben, ist dringend von einer voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung abzuraten. Sie erkennen damit sämtliche in der Erklärung aufgeführten Ansprüche an, und gehen Verpflichtungen ein, an die Sie unter Umständen bis zu 30 Jahre gebunden sind.

Allerdings dürfen Sie auch die häufig kurz bemessenen Fristen nicht fruchtlos durch Untätigkeit verstreichen lassen, da Sie sonst mit einer einstweiligen Verfügung rechnen müssen, durch die erhebliche Mehrkosten entstehen.

Sievers & von Rüden Rechtsanwälte, Berlin


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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