Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte Kings of Leon - Only by the night

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Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag von Sony Music aktuell das Musikwerk  "Only by the night" von den Künstlern Kings of Leon ab.     

Abgemahnt werden angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht in Tauschbörsen. In der Abmahnung wird den Abgemahnten vorgeworfen für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen über Tauschbörsen (z.B.) bittorrent verantwortlich zu sein. Der Abmahnung sind Ermittlungsdatensätze beigefügt, welche angeblich eine individuelle Benutzerkennung ermöglichen.  

Im Wesentlichen werden die Abgemahnten aufgefordert, die von Waldorf Rechtsanwälten vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Pauschalbetrag für Anwaltskosten und Schadenersatz für die angebliche Urheberrechtsverletzung in Höhe von 856,00 € zu zahlen.  

Von einer ungeprüften voreiligen Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung raten wir Abstand zu nehmen. Sie erkennen durch Ihre Unterschrift nicht nur die Verletzungshandlung in vollem Umfang an, sondern setzen sich zudem der Gefahr von Folgeabmahnungen aus.  

Regelmäßig sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weit und können deutlich eingeschränkt werden. Konkret bezifferte Vertragsstrafen stellen eine weiteres, unnötiges Risiko dar.  

Schließlich sollten Sie nicht überstürzt die Zahlung des angebotenen Pauschalbetrags ohne vorherige Überprüfung veranlassen.  

Unter keinen Umständen sollten Sie jedoch die meist kurz bemessene Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen lassen und untätig bleiben, da sonst eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten droht. Den Kopf in den Sand zu stecken ist daher keine Lösung des Problems.  

Wenden Sie sich deshalb an fachkundige Rechtsanwälte um Ihre Angelegenheit eingehend zu prüfen.  

Rechtsanwälte Sievers Scharfenberg von Rüden

Rheinstraße 11

12159 Berlin

Tel.: 030 323 015 90

Fax.: 030 323 015 911


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