Abmahnung wegen der Verwendung des Zeichens „Alcantara“

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Unserer Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung wegen der Verwendung des Zeichens „Alcantara“ vor.

Der Abgemahnte hatte zuvor bei eBay einen Mikrofaser-Bezugsstoff für Fahrzeug-Innenräume angeboten. In seiner Artikelüberschrift hatte unter anderem die Bezeichnung „passend für Alcantara Optik“ und „ähnlich Alcanatara Optik“ .

Daraufhin erhielt er ein Schreiben der Firma Coney Srl. aus Turin, die im Namen der Alcantara S.p.A. aus Milan Markenrechtsverletzungen verfolgt. Namentlich wurde die Verletzung der Rechte aus der EU Marke EU TM 001143551 gerügt. In dem Schreiben wurde er aufgefordert, sich zu verpflichten,  „alle Werbemaßnahmen und zusätzlichen Verkäufe der fraglichen rechtsverletzenden Produkte zu unterlassen und die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der Alcantara S.p.A. zu unterlassen, da dieses Fehlverhalten unter anderem zu einer falschen Darstellung der Herkunft, des Sponsorings, der Zugehörigkeit, der Qualität oder der Befürwortung der fraglichen Produkte führen kann“ Außerdem wird in dem Schreiben auf einen Link verwiesen, unter dem sich ein sog. „settlement“ befindet. Dort soll der Abgemahnte unter Angabe einer zugeteilten ID einen Zahlungsvorschlag unterbreiten, wobei die dort voreingestellte Summe 1.000,00 € nicht unterschreiten kann.

Gleichzeitig wird dort auch mitgeteilt, dass mit Vereinbarung dieses Settlements alle Strafmaßnahmen gegen den Shopbetreiber aufgehoben werden sollen, wie z.B. die Sperrung seines Shops.

Wir empfehlen auf keinen Fall, ungeprüft und vorschnell auf dieses Angebot einzugehen.

Zunächst sollte eingehend geprüft werden, ob wirklich ein Verstoß gegen Markenrecht vorliegt. Hierbei sind vielfältige Punkte zu berücksichtigen, daher raten wir Ihnen dringend, anwaltliche Beratung einzuholen. Oftmals lassen sich derartige Zahlungen verringern oder ganz vermeiden. Auch eine Unterlassung ist nur nach sorgfältiger Prüfung zu versprechen, da sie zahlreiche Nachteile bergen kann.

Gerne sind wie Ihnen behilflich!


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