Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Lebensmittelkennzeichnung erhalten?

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Eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Lebensmittelkennzeichnung ist ernst zu nehmen, da dies ein Verstoß gegen das UWG sein kann und damit eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt. Aktuell liegt der Media Kanzlei eine Abmahnung der Ilchmann Rechtsanwaltskanzlei vor.

Gefordert wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin sollen auch die durch die Abmahnung entstandenen Kosten ersetzt werden.

Bei der Angabe aller erforderlichen Informationen können schnell Fehler unterlaufen

Um Verbraucher beim Lebensmittelkauf ausreichend zu informieren und bei der Kaufentscheidung zu unterstützen, müssen sich Lebensmittelunternehmer an Kennzeichnungspflichten halten. Seit dem 13.12.2014 gilt in Europa die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die eine umfangreiche Pflichtkennzeichnung für vorverpackte Lebensmittel vorschreibt und darüber hinaus auch Händlern im Fernabsatz eine Reihe von Hinweispflichten auferlegt. Es müssen alle bereits vorverpackten Lebensmittel, neben den grundsätzlichen Angaben wie z. B. das Zutatenverzeichnis, zusätzlich noch mit den entsprechenden Nährwertangaben gekennzeichnet und diese dem Verbraucher vor Kaufabschluss zur Verfügung gestellt werden.

Daneben gelten für unterschiedliche Produkte auch unterschiedliche Kennzeichnungspflichten. So muss für jedes einzelne Produkt sorgfältig geprüft werden, welche Normen jeweils einschlägig sind und welche Kennzeichnungspflichten bestehen.

So sind beispielsweise auch die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse zu beachten. Die Verordnung über Fleisch und Fleischerzeugnisse enthält Vorschriften zur Herstellung und Zusammensetzung von Fleischerzeugnissen. Zu beachten ist daher beispielsweise auch, dass Wurstwaren, in deren Bezeichnung der Begriff „Kalb-“ vorangestellt ist, der Rindfleischanteil zu mehr als 50 % aus Kalb- und/oder Jungrindfleisch bestehen muss.

Unsere Empfehlung

Bei den Angaben der Lebensmittelkennzeichnung handelt es sich um Informationen, die dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürfen. Verstöße dürfen durch Mitbewerber abgemahnt werden.

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung beauftragen. Insbesondere sollten sie nichts voreilig unterschreiben. Es besteht sonst das Risiko, dass Sie sich zu weitreichend verpflichten, da die von der Gegenseite vorformulierten Entwürfe nämlich meist zu weit gefasst sind.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen die Lebensmittelkennzeichnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne.

Foto(s): Pixabay


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