Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Waldorf Frommer für Warner Bros.

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Auch im Jahr 20121 mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer weiter Urheberrechtsverletzungen wegen angeblicher illegaler Verbreitung von Filmen im Internet ab. Aktuell liegt uns eine Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. für den Film Wonder Woman 1984 vor.

 

Was ist Inhalt der Abmahnung?

In der Abmahnung heißt es zunächst, dass die Mandantin der Rechtsanwälte Waldorf und frommer Inhaberin an zahlreichen urheberrechtlich geschützten Werken sei. Diese werden vielfach illegal und kostenlos über das Internet verbreitet. So sollen vom Internetanschluss des Abgemahnten mithilfe eines sogenannten Filesharingprogramms der Film Wonder Woman 1984 unerlaubt angeboten und an Dritte übertragen worden sein.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer zeigen Abmahnung dabei auf, über welche möglichen Tauschbörsen bzw. Torrents eine solche Rechtsverletzung stattgefunden haben kann. Es werden zum Beispiel folgende Programme aufgelistet: Vuze, BitComet eMule u.a.

 

Weiterhin erklären die Rechtsanwältin der Abmahnung auch, dass mögliche Streamingsdienste wie zum Beispiel PopcornTime, Time4Popcorn, Zona u.a. gerade keine Streaming Programme darstellen sondern es sich auch bei diesem Programm um Filesharingprogramme handelt. Somit würde auch bei dem angeblichen streamen über diese Plattformen eine Vervielfältigung stattfinden.

 

Was wird gefordert?

Zunächst fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für ihre Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung bereits beigefügt.

 

Weiterhin fordert die Kanzlei Ersatz des entstandenen Schadens gemäß § 97 Abs. UrhG. Dabei handelt es sich um den sogenannten Lizenzschaden. Die Höhe des Lizenzschadens wird mit 700 € angegeben.

 

Zu diesen Schadensersatzansprüchen werden auch Rechtsverfolgungskosten gemäß § 97a Abs. 3 UrhG geltend gemacht. Diese Rechtsverfolgungskosten bzw. Abmahnkosten berechnet die Kanzlei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Rechtsverfolgungskosten betragen nach der Berechnung 235,80 €. Es wird somit ein Gesamtbetrag in Höhe von 935,80 € geltend gemacht.


Wie sollte man reagieren?

Die Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt zahlreiche Abmahnung. Die schon seit mehreren Jahren. Auch die gerichtliche Geltendmachung ist nicht ausgeschlossen. In jedem Fall gilt jedoch, dass sie nicht vorschnell die von den Abmahnern vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben sowie keine Zahlung an die Gegenseite vornehmen. Auch sollten Sie keinen persönlichen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen. Die Abmahnung sollte zunächst von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüft werden.

 

Durch eine Prüfung kann festgestellt werden, ob sie für die Rechtsverletzung haften und wenn ja in welchem Umfang sie haften. Gerade bei Filesharing-Fällen richtet sich die Haftung nach dem Einzelfall. So ist es verständlich in vielen Fällen der Anschlussinhaber nicht auch der Rechtsverletzer. Hier spricht man möglicherweise von der sogenannten Störerhaftung. Der Störer haftet jedoch nicht auf alle geltend gemachten Ansprüche. Weiterhin bestehen möglicherweise Leitungsrechte hinsichtlich der Forderung bzw. einem Teil der Forderung. Dies sollte unbedingt im Einzelfall überprüft werden. Weiterhin sollte eine auf den Einzelfall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung erstellt und abgegeben werden. In jedem Fall gilt: geben Sie nicht die Unterlassungserklärung ab, die der Abmahnung beigefügt ist.

 

Für ein kostenloses Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können uns gerne unter der im Profil genannten Rufnummern kontaktieren. Gerne können Sie uns Ihre Abmahnung auch vorab per E-Mail senden. Wir beraten bundesweit.

 

 

 

 


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