Abmahnung Wettbewerbsrecht durch Herrn Serkan Önal, SE-Creation, durch ab&d Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Uns liegt ein aktuelles wettbewerbsrechtliches Abmahnschreiben der Rechtsanwälte ab&d vor, in dem diese für Ihren Mandanten Herrn Serkan Önal, der unter der Bezeichnung „SE-creation“ handelt, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen.

Gegenstand der Vorwürfe ist das Handeln unserer Mandantschaft auf Amazon. Dieser wird seitens des Abmahners vorgeworfen, dass Sie angebotene Artikel mit einer anderen Marke beworben habe, als der tatsächlich gelieferten. Ferne sei es zu weiteren Widersprüchlichkeiten bei den Größenangaben gekommen.

Gerügt wird daher eine sog. Irreführung nach § 5 UWG. Ob ein Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt, ist stets eine Frage des Einzelfalls.

Einerseits wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, sowie Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 40.000, 00 €, mithin Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 1336, 90 €.

Bei dem Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sind verschiedenste Dinge zu beachten. Einerseits sollte keinesfalls ungeprüft die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da man an diese mindestens 30 Jahre gebunden ist. Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren, bei dem der Abmahner ein gerichtliches Verbot gegen den seinen Wettbewerber erwirken kann, fließen im Falle einer Zuwiderhandlung etwaige Vertragsstrafen dem Abmahner selbst zu. Bei einem gerichtlichen Verbot werden Ordnungsgelder verhängt, die an den Staat zu zahlen sind.

Abhängig von der Größe des Unternehmens, gerade bei einer hohen Anzahl von vielleicht auch wechselnden Angestellten, kann es in bestimmten Fällen durchaus Sinn machen, ein gerichtliches Gebot in Form der einstweiligen Verfügung in Kauf zu nehmen, was zunächst zwar teurer ist, jedoch sich auf lange Sicht durchaus bezahlt machen kann. Es ist nämlich zu beobachten, dass Ordnungsgeldanträge weitaus weniger gestellt werden. Jedoch ist dies stets eine Einzelfallfrage und sollte von Ihnen mit einem versierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Bezug auf ihren Fall genau erörtert werden. Vielfach kommt es für die Beantwortung der Frage auch auf den konkreten Verstoß an. Denn es gibt viele Verstöße, die auch für die Zukunft weitaus fehleranfälliger im Sinne einer Zuwiderhandlung sind als andere.

Wichtig ist, dass Sie unbedingt auf die Einhaltung der Frist achten sollten, damit ein unnötiges gerichtliches Verfahren verhindert werden kann. Hierzu bedarf es jedoch sodann schon der Beratung bei Erhalt der Abmahnung.

In den meisten Fällen lassen sich auch die geltend gemachten Gebühren noch reduzieren.

Wir schauen auf eine hohe vierstellige Anzahl von Abmahnungen zurück und sind auf den Bereich des Wettbewerbsrechtes als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Wir beraten Sie auch über den „Tellerrand“ unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen heraus. Sollten Sie eine Abmahnung, Klage oder einstweilige Verfügung erhalten haben, schicken Sie uns diese per E-Mail, per Fax oder auch per Post unter Beachtung der Fristen unverbindlich zu. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir unterbreiten Ihnen im Falle der Übernahme des Mandates gerne ein Pauschalangebot. Wir setzen auf Kostentransparenz und freuen uns auf Ihren Anruf.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema