Abmahnung Wettbewerbsrecht: Rechtsanwalt Weidner i.A.d. Lautlicht GmbH: Verkauf von Atemschutzmasken auf eBay

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In Zeiten von Corona sind Atemschutzmasken wie FFP2-Masken längst Alltagsgegenstand geworden. Atemschutzmasken, geläufig auch als „Mund-Nasen-Schutz“ bezeichnet, sind daher inzwischen nahezu überall erhältlich. Auch auf der Verkaufsplattform „eBay“ werden solche Masken verkauft.

Ein Verkäufer von Atemschutzmasken auf eBay wurde von Rechtsanwalt Weidner im Auftrag der Lautlicht GmbH abgemahnt. Die Lautlicht GmbH ist zum einen eine Marketing-Agentur, zum anderen vertreibt die Lautlicht GmbH Produkte im Bereich Desinfektion, wie Mund- & Nasenschutz sowie dazugehöriges Zubehör.

Der Vorwurf lautet, dass der Abgemahnte Atemschutzmasken auf eBay mit einer falschen Bezeichnung angeboten hätte. Konkret geht es um die Bezeichnungen „FFP2“ und „KN95“. Die notwendigen Voraussetzungen für die Verwendung dieser Bezeichnungen soll der Abgemahnte bei den von ihm angebotenen Produkten nicht erfüllt haben. In dem Verhalten des Abgemahnten wird ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht gesehen.

Daher wird ein Unterlassungsanspruch von den Abmahnenden geltend gemacht. Der Abgemahnte soll also eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Außerdem wird eine Zahlungsforderung gestellt.

Für den Fall, dass sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben:

Raten wir dazu, sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden!

Es ist wichtig, dass Sie die Abmahnung ernst nehmen und fristgerecht reagieren. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass gestellte Forderungen auch gerichtlich geltend gemacht werden. Ein Anwalt kann für Sie im Detail und einzelfallbezogen die richtigen rechtlichen Schritte einleiten.

Zunächst sollte geprüft werden, ob geltend gemachte Ansprüche gegen Sie im Grunde und in welchem Umfang überhaupt bestehen.

Grundsätzlich gilt, auf keinen Fall eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben! Wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, ist diese in der Regel ein Leben lang rechtlich bindend. Daher ist es anzuraten, vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung den Inhalt genau mit einem fachkundigen Anwalt zu besprechen. Ein Anwalt kann ggf. für Sie eine an Ihre Interessen angepasste Unterlassungserklärung formulieren.

Auch eine Zahlungsaufforderung sollten Sie nicht vorschnell erfüllen. Halten Sie diesbezüglich vorher Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt.

Im besten Fall überlassen Sie die Kommunikation mit den Abmahnenden von vornherein einem Anwalt. So können möglicherweise kostspielige Fehler vermieden werden.

Unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) beraten Sie gerne!

Wir sind die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin. Wir beraten seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten im Wettbewerbsrecht und rund ums Thema Abmahnungen. Mit unserer Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnfällen und unseren Rechts- und Fachanwälten für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht können wir Ihnen mit Ihrer Abmahnung weiterhelfen.

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