Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner für die Senator Film Verleih GmbH

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Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner aus Hamburg  mahnt zurzeit für den Senator Film  Verleih GmbH ab. Rechtsanwalt Sasse ist auch Geschäftsführer der Senator Entertainment AG.

Abgemahnt werden u.a. Verletzungen der Rechte an den Filmwerken

„Shock Labyrinth"

„Zack and Miri make a Porno"

Cell 211

und „Splice"

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz zu leisten. Den Abgemahnten wird zur Beendigung der Auseinandersetzung ein Vergleichsangebot von 800,00 EUR unterbreitet.

Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten Dritten zum Download angeboten wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, dem Rechtsinhaber  erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß  verpflichtet sei.

Ob der Anschlussinhaber jedoch auf Schadenersatz oder für die Kosten der Abmahnung haftet, hängt vom Einzelfall ab. Ein Hinweis hierauf bietet die Entscheidung des BGH vom 12.Mai 2010.

Wie sollte sich der Empfänger der Abmahnung verhalten?

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen, man sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) riskiert. Dies führt zu weit höheren Kosten für den Abgemahnten, da die Streitwerte bei Urheberrechtsverletzungen sehr hoch sind.

Zur Vermeidung des Verfahrens sollte daher eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, allerdings nicht in der verlangten Form.  Sie geht über das hinaus, was der Abmahner verlangen kann. Die Erklärung ist unter fachkundigem Rat zu modifizieren.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären.  Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und Ihrer Vertretung bundesweit zur Verfügung, ebenso wie für ein erstes kostenloses telefonisches Informationsgespräch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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