Abmahnungen und Berechtigungsanfrage der THS Shisha Bedarf GmbH und Kuhnen & Wacker – Marke Predator

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Aktuell liegen uns Abmahnungen und Berechtigungsanfrage der THS Shisha Bedarf GmbH und Kuhnen & Wacker in Bezug auf die Marke „Predator“ vor. Die Rechtsanwälte Kuhnen & Wacker behaupten, dass die THS Shisha Bedarf GmbH Inhaberin der Marke „Predator“ sei. Durch das Angebot von E-Zigaretten der Marke Wismec unter der Bezeichnung „Predator“ sei die Marke der THS Shisha Bedarf GmbH verletzt worden. Diesbezüglich wurden Abmahnungen und Berechtigungsanfragen ausgesprochen.

Eine markenrechtliche Abmahnung oder Berechtigungsanfrage sollte immer ernst genommen werden. Um weitere Kosten und Schadenersatzansprüche zu vermeiden, sollten betroffene Unternehmen die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen.

Die Berechtigungsanfrage ist eine „Vorstufe“ zur Abmahnung und wird regelmäßig dann ausgesprochen, wenn der Markeninhaber nicht sicher ist, ob tatsächlich eine Markenverletzung gegeben ist. Darüber hinaus werden Berechtigungsanfragen gelegentlich auch dann ausgesprochen, wenn der Rechteinhaber die Härte einer Abmahnung, aus Rücksicht auf den Marktbegleiter, nicht wünscht und zunächst – trotz bestehender Ansprüche – eine freundlichere Ansprache vorzieht.

Eine Abmahnung bleibt jederzeit möglich, wenn nicht vorbeugend mit einer Unterlassungserklärung reagiert wird. Im Rahmen der Berechtigungsanfrage fordern die THS Shisha Bedarf GmbH und Kuhnen & Wacker von dem Empfänger eine Stellungnahme zu der Frage, warum der Anbieter sich für berechtigt hält, E-Zigaretten unter der Bezeichnung „Predator“ anzubieten. Im Rahmen der Abmahnung wird hingegen direkt eine Unterlassungserklärung gefordert.

Ist der Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung oder Berechtigungsanfrage nicht selbst der Hersteller oder Importeuer der Produkte, stehen dem Abgemahnten im Falle einer Markenverletzung entsprechende Regressansprüche gegen den eigenen Lieferanten zu. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird auch diese Ansprüche prüfen.

Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren

Unsere Leistung im Markenrecht und gewerblichen Rechtsschutz:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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