Abmahnungen von Noel Gutmann durch Rechtsanwalt S.

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Abmahnungen von Noel Gutmann durch Rechtsanwalt S.

Herr Noel Gutmann spricht wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei S. aus. Von der Abmahnung des Herrn Gutmann ist das Marktsegment Taschen Gürtel, Geldbörsen und Accessoires auf der Handelsplattform eBay betroffen. Die Abgemahnten seien ebenfalls auf der Handelsplattform eBay mit dem Verkauf vergleichbarer Waren befasst und dort aktiv. Damit stünden diese zu dem Abmahner in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

Welche Verstöße werden abgemahnt?

Die Abmahnungen beziehen sich in der Regel auf Wettbewerbsverstöße im Online-Handel. Hauptsächlich wird dabei die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform abgemahnt. Herr Gutmann wirft in seinen Abmahnungen vor, dass der Abgemahnte bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Sein Mandant habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt S..

Die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform wird aber auch abgemahnt, obwohl die URL der OS-Plattform in dem betreffenden eBay-Angebot genannt wird. Nach Auffassung von Rechtsanwalt S. soll dies jedoch nicht ausreichen. Es sei nämlich erforderlich, dass der Verbraucher auch auf den Link klicken könne, so Abmahnanwalt S. weiter.

Gegenstand der Abmahnungen kann aber auch der Vorwurf sein, dass die eBay-Verkäufer, die als privater Verkäufer aufgetreten sind. Moniert würde insoweit, dass der Verkäufer über die Gewerblichkeit seiner Angebote täuscht und den Verbraucher pflichtwidrig nicht über seine Rechte informiert hätte. Konkret geht es in diesem Zusammenhang um fehlende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher, fehlende Informationen zum Impressum. Aber auch gewerbliche eBay-Verkäufer werden abgemahnt. Dabei werden in der Regel folgende Verstöße abgemahnt:

  • Veraltete Widerrufsbelehrung
  • Fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Fehlende Belehrung zu den zum Verkauf führenden Schritten
  • Fehlende Belehrung zur Vertragstextspeicherung
  • Fehlende Belehrung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht

Was wird gefordert?

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert, die geltend gemachten Verstöße unverzüglich einzustellen und eine ausreichende Unterlassungserklärung abzugeben. Der Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigelegt. Diese Unterlassungsverpflichtung sieht eine zukünftige Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR sowie eine Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 3.000 EUR mithin 281,30 EUR netto vor.

Wie reagiere ich als eBay-Verkäufer richtig nach Erhalt einer Abmahnung?

Nach unseren Erfahrungswerten müssen Sie damit rechnen, dass Sie gerichtlich in Anspruch genommen werden und eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen wird, wenn Sie auf die Abmahnung nicht reagieren. Regelmäßig werden Abmahnungen von Menschen verschickt, die dem Abgemahnten auf diesem Gebiet überlegen sind. Deshalb empfehlen wir diesem ebenfalls einen Fachmann, z. B. einen auf diesem Gebiet tätigen Anwalt, ins Boot zu holen. Dieser kostet zwar Geld, jedoch sind die Anwaltskosten meist geringer als der Schaden, den er erleiden kann, wenn er sich durch das Unterschreiben einer zu weit gehenden Unterlassungserklärung zu seinem Nachteil vertraglich bindet. Ein Abgemahnter hat meist keine Ahnung von der nur schwer zu überblickenden gesetzlichen Lage sowie der sich immer neu entwickelnden Rechtsprechung. Da ist es sicherer sich von einem Fachmann beraten zu lassen.

Nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung muss mit anwaltlicher Hilfe genau geprüft werden, ob der Wettbewerbsverstoß vorliegt und nachgewiesen werden kann oder nicht. Keinesfalls sollte die von der Kanzlei S. vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abgegeben werden.

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Katharina von Leitner-Scharfenberg

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