Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen der Kanzlei Lentze Stopper für DAZN Limited – Gaststätten aufgepasst!

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Nach dem Saisonstart der Bundesliga Anfang August 2022 werden Gaststättenbestreiber zur Zielscheibe einer Abmahnwelle der Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München. Die Kanzlei mahnt im Auftrage der DAZN Limited aus dem Vereinigten Königreich Urheberrechtsverletzungen an LIVE-Übertragungen von DAZN Limited ab.


DAZN Limited ist eine internationale Pay-TV-Anbieterin mit Schwerpunkt auf Sportübertragungen. In Deutschland ist die DAZN Limited Inhaberin der Nutzungsrechte an Live-Übertragungen, unter anderem von Spielen der Bundesliga und der UEFA Champions League. Die Berechtigung zur Übertragung der jeweiligen Sportveranstaltungen kann man durch Registrierung und Abschließung eines Abonnements bei der DAZN Limited erhalten.


Die Abmahnungen richten sich gezielt an Gaststättenbetreiber oder Wettbüros, die ohne Berechtigung Live-Sportübertragungen der DAZN Limited unberechtigt ausstrahlen.


Konkreter Inhalt der Abmahnung


Wie auch oben bereits genannt, wird Ihnen vorgeworfen, Live-Übertragungen von DAZN Limited gezeigt zu haben, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein. Die Art der Übertragung ist hierbei unbedeutend. Dadurch hätten Sie die ausschließlichen Nutzungsrechte von DAZN Limited auf öffentliche Vorführung verletzt und eine Urheberrechtsverletzung begangen.


Forderungen der DAZN Limited


Unter knapper Fristsetzung werden Sie aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Lizenzschadensersatz zu leisten sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zu begleichen. Nach Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erklärt sich die DAZN Limited bereit, mit der Höhe des Schadensersatzes entgegenzukommen. Die Höhe des Schadensersatzes kann (vor dem Entgegenkommen) von 3.000,00 € bis hin zu über 11.000,00 € je nach Einzelfall variieren.


Was tun im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf und tätigen Sie keine Zahlungen. Auch sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben und abgegeben werden, auch wenn dadurch der Schadensersatz reduziert werden kann. Es sollte geprüft werden, ob eine Verletzung des Urheberrechts überhaupt besteht. Hier kann Ihnen ein erfahrender Fachanwalt im Urheberrecht weiterhelfen.


Bitte nehmen Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist ernst und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt.


Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zu fairen Festpreisen an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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