Abmahnung/Ramon Witter/Werdermann | von Rüden

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Wettbewerbsrecht: Abmahnung im Auftrag von Ramon Witter

In einem aktuellen Fall unserer Kanzlei geht es um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Anwälte Werdermann und von Rüden, die Ramon Witter vertreten. In der Abmahnung werden dem Betroffenen fehlerhafte Belehrungen über das Widerrufsrecht und die Rücksendungskosten sowie vernachlässigte Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr vorgeworfen.

Im Namen von Ramon Witter fordern Werdermann und von Rüden:

  • die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.100 €
  • die Erstattung der Abmahnkosten.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Geforderte Unterlassungserklärungen sollten in keinem Fall voreilig unterschrieben werden. Der Abgemahnte erkennt nämlich damit nicht nur die Zahlungsansprüche der Abmahner an, sondern lässt sich auch auf Vertragsstrafenregelungen ein (hier: 5.100 €), die nicht unbedingt notwendig sind.

Die erste Reaktion in solch einem Fall sollte immer die Kontaktaufnahme mit einem sachkundigen Anwalt sein, damit eine adäquate Verteidigung überhaupt möglich ist.

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder ein Fax. Wir werden Sie dann umgehend kontaktieren.

Unsere Kanzlei vertritt im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes seit Jahren bundesweit Mandanten, die wegen angeblichen Verstößen gegen das UWG behelligt wurden.  Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und hat bereits hunderte Fälle bearbeitet, bei denen es sich um Abmahnungen im Wettbewerbsrecht handelte.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • Absicherung der bestehenden Onlineshops, Ebay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops ect. vor Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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