Abo der Paidwings AG + Inkasso Fairmount GmbH+Auer Witte Thiel: Wie Vertrag widerrufen, kündigen oder anfechten?

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Wir betreuen zahlreiche Mandanten, die in einen ungewollten  Abo-Vertrag der Paidwings AG „hineingetappt“ sind. 


Lesen Sie hier unseren ausführlichen Leitartikel:

https://e-commerce-kanzlei.de/abo-paidwings-mahnung-fairmount-auer-witte-thiel.html


Die Masche ist fast immer identisch: Zunächst Dating-Portal mit einer kostenfreie Anmeldung bzw. Testphase beworben, welche sich aber später in ein kostenpflichtiges und kostenintensive Abo wandelt bzw. hierauf für eine umfassende Nutzung der Dating-Seite vom User umgestellt werden muss. So folgen scheinbar unübersichtliche Forderungen oder es erfolgen gar Abbuchungen auf dem Kreditkarten- oder Bankkonto durch die Paidwings AG.

Diese Abbuchungen erfolgen dann meist monatlich bzw. alle drei Monate. Lässt der Kontoinhaber die Beträge zurückbuchen, so schaltet die Paidwings AG, die Ihren Firmensitz in der Schweiz hat, regelmäßig ein Inkassobüro, wie die Fairmount GmbH oder gar eine Anwaltskanzlei, wie die Kanzlei Auer Witte Thiel, ein.

Die Paidwings AG versucht mit allen Mitteln, die vermeintlich entstandenen Gebühren für die Nutzung von einschlägigen Dating- und Sex-Portalen effizient einzutreiben. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass durch Einschaltung der Inkassogesellschaft bzw. der Rechtsanwaltskanzlei weitere, teilweise sehr hohe Gebühren anfallen und auch geltend gemacht werden.


Aber wie kommt es dazu, dass die Firma Paidwings AG die Gebühren geltend macht?

In den uns vorliegenden Fällen vertreten wir die Auffassung, dass die Gebührenpflicht der Leistung nicht deutlich ausgewiesen wird und daher kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

In einer Vielzahl von Fällen scheint es so, dass die Paidwings AG Kündigungen von Nutzern nicht akzeptiert bzw. erst gar nicht reagiert und so das Abo „ewig“ weiter läuft.

Auch wird teilweise bei tatsächlichen Anmeldungen auf der Plattform versucht, mit einer AGB-Klausel das dem Verbraucher eigentlich zustehende Widerrufsrecht auszuschließen bzw. zu begrenzen. Dies ist nur in engen Grenzen möglich!


Sind auch Sie betroffen?

Werden auch Forderungen gegen Sie wegen eines (vermeintlich) bestehenden Vertrages mit der Paidwings AG geltend gemacht oder haben Sie Abbuchungen auf Ihrem Konto bzw. Ihrer Kreditkarte dieser Firma entdeckt? 

Dann zögern Sie nicht und nehmen für eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung gerne Kontakt mit mir auf.


Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einer kostenfreien und unverbindlichen Erstprüfung per E-Mail:


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de


oder nutzen Sie hierzu direkt unser spezielles Kontaktformular:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe-abo/


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV) 



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