Abo: KissNoFrog.de der OVC GmbH + Inkasso durch Arvato infoscore

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Vorsicht! kostenspieliges Abo nach Testabo auf Datingportal KIssNoFrog.de (OVC GmbH) Inkasso durch Arvato infoscore

Hinter der Dating-Plattform kissnofrog.de und kissnofrog.com steckt die OVC Online Video Communications GmbH aus Hamburg. Nach eigenen Angaben auf der Homepage soll es sich um „Deutschlands größtes Live-Datingportal“ handeln. 

Aber: Nach uns vorliegenden Zuschriften sind bereits zahlreiche Nutzer scheinbar unbewusst in einen kostspieligen Abovertrag nach Ablauf eines Testabos getappt.

Wie gerät man in den Abovertrag?

Die erstmalige Anmeldung auf der Plattform ist kostenlos (Basis-Nutzerschaft). Doch Vorsicht: Auch diese kostenlose Nutzerschaft muss rechtzeitig gekündigt werden, da diese sich sonst (anscheinend automatisch) in eine Premium Nutzerschaft verwandelt, welche mit unterschiedlichen Laufzeiten zur Verfügung steht. 

Werden die von der OVC GmbH geforderten Beträge nicht gezahlt, so wird mit der Einschaltung der Inkassofirma Arvato infoscore gedroht, was mit weiteren – nicht unerheblichen – Kosten verbunden ist.

In einem uns vorliegend Fall wurde beispielsweise der Abschluss eines 6-Monats Vertrages für 149,- Euro behauptet. Zudem wurden Bankgebühren i.H.v. 18,- Euro verlangt. Nachdem der Betroffene auf diese Zahlungsaufforderung nicht reagierte, wurde die Inkasso Firma eingeschaltet, welche nun insgesamt 245,47 Euro forderte. – Und zu beachten gilt: das Bao läuft weiter, es fallen also regelmäßig (!) weitere Gebühren an!

Was sollten Betroffene tun?

Wichtig ist, dass Sie die Forderung weder vorschnell begleichen, noch diese weiter ignorieren. 

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abos geworden und die Forderung wird unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache ist meist, dass die Gebührenpflichtigkeit der Website (und die Verlängerung des Testabos) nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde.

Wenn Sie die Forderung einfach ignorieren, drohen allerdings gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind. 

Sie sollten sich zudem im Klaren sein, dass die OVG GmbH weiterhin das Bestehen eines Abo-Vertrages behauptet und Ihnen für weitere Nutzungszeiträume neue Rechnungen stellen wird, da sich das Abo ausweislich der AGB immer wieder weiter verlängern wird.

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abos verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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