Achtung Abmahnung: Privatverkauf von selbst genähten DIY Corona-Mundschutz-Atemmasken auf eBay

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Mit der nun fast bundesweiten Mundschutzpflicht steigt entsprechend die Nachfrage, und viele Hobby-Näher/-innen haben schon Überstunden an der Nähmaschine verbracht und Mundschutzmasken in allerlei Farben und Varianten hergestellt.

Doch Vorsicht bei dem Online-Verkauf von derartigen selbst genähten Mundschutzmasken! Es drohen Abmahnungen wegen scheinprivaten, sprich gewerblichen Handelns. 

Wann drohen Abmahnungen?

Derzeit kann man selbst genähte Mundschutzmasken in vielen Geschäften und insbesondere online bei eBay oder eBay-Kleinanzeigen erwerben.

Unzählige Hobby-Näher/-innen waren fleißig und bieten ihre bunten Masken online zum Verkauf an. Dabei handeln Sie oft als (vermeintliche) „Privatverkäufer“ und genau hier drohen nun Abmahnungen.

Denn schnell ist die Schwelle zum gewerblichen Handeln überschritten, ohne dass dies den Betroffenen bekannt sein dürfte.

Ein derartiges gewerbliches Handeln geht jedoch mit unzähligen Informationspflichten einher, wie der Bereitstellung eines Impressums, Widerrufsbelehrung usw.

Dies ist der Ansatzpunkt für Konkurrenten/Mitbewerber Abmahnungen auszusprechen. Diese ist meistens mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und insbesondere der Erstattung von Anwaltsgebühren verbunden. 

Wir berichteten bereits über einen entsprechenden Fall (nur waren hier die Mundschutzmasken nicht selbst genäht):

Abmahnung der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. d. RA Euskirchen: Corona-Mundschutzmasken-Verkauf

Die Abgrenzung von einem privaten hin zum gewerblichen Handeln ist dabei einzelfallabhängig und anhand einer Vielzahl von Indizien, welche die Rechtsprechung über Jahre hinweg entwickelt hat, festzustellen.

Unser Rat 

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! Wenn Sie gewerblich auf eBay Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen, welche für einen juristischen Laien nur schwer zu überblicken und zu erfüllen sind.

Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, so sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich beraten lassen!

Hier ist eine genaue Einzelfallprüfung vorzunehmen. Geben Sie keinesfalls vorschnell eine Unterlassungserklärung ab, denn diese bindet Sie mindestens 30 Jahre bis hin lebenslänglich und ist nicht kündbar oder widerrufbar. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine Anfechtung möglich.

Wir raten aber auch eindringlich davon ab, die Abmahnung unbeachtet liegen zu lassen, denn dann drohen weitere, sehr kostenintensive gerichtliche Mittel, die der Abmahner in die Wege leiten lassen kann.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer erhaltenen Abmahnung vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abmahnungen verteidigen, bzw. durch eine umfassende Beratung im Vorfeld derartige Abmahnungen vermeiden.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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