Achtung: Betrugsfalle bei Angeboten zu Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

  • 1 Minuten Lesezeit

Es treten derzeit Fälle auf, bei denen Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorauszahlung angeboten wird.

Das Anschreiben dieser Firmen oder Anbieter ist einem offiziellen EU-Dokument täuschend ähnlich. Den angeschriebenen Unternehmen gegenüber wird behauptet, sie müssten über dieses Formular eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erwerben.

Die EU-Kommission hat auf ihrer Website bereits vor derartigen Schreiben gewarnt und verweist darauf, dass nur die nationalen Steuerverwaltungen berechtigt sind, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zu vergeben. Sollten Sie daher ein entsprechendes Kauf-Angebot erhalten, sollten Sie entsprechend der Empfehlung der EU-Kommission sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Sofern Sie bereits das Angebot unterzeichnet haben und an diese Firmen die geltend gemachte Gebühr bezahlt haben, sollten Sie sich in jedem Fall über die weiteren Schritte anwaltlich beraten lassen. Auch wenn der konkrete Einzelfall geprüft und berücksichtigt werden muss, zeigt sich, dass auch im Falle der Täuschung und Zahlung grundsätzlich eine Rückforderung des Geldes möglich ist und diese - wenn nötig - auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten und vertreten Sie gerne!

Rechtsanwalt Jörg Schwede



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