ACHTUNG: Mahnung der PAIJ SERVICE GmbH durch Delta Inkasso GmbH für unbekannte Forderung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die PAIJ Service GmbH lässt durch die Delta Inkasso GmbH Mahnungen verschicken.

 Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

 

Zum Hintergrund

Uns liegen zahlreiche außergerichtliche Mahnungen der Delta Inkasso GmbH aus Ludwigshafen für die PAJI Service GmbH zur Prüfung vor. Dem Betroffenen ist nicht bekannt für welche Leistung/Ware die Zahlung des geltend gemachten Betrages gefordert wird, dies ist der Mahnung auch nicht zu entnehmen. 

Der Betroffene berichtet uns, dass ihm die PAJI Service GmbH nicht bekannt sei und es lässt sich auch im Internet nicht recherchieren für welche Leistung die Zahlung entstanden sein könnte, da über die Firma nach eigenen Recherchen wenig Informationen zu finden sind.

Auffällig ist lediglich, dass die Firmenadresse der PAJI Service GmbH wohl die gleiche der Delta Inkasso GmbH ist (Ludwigstr. 85 in Ludwigshafen).

In der Mahnung heißt es u.a. „nachdem Sie auf die bisherigen Mahnungen und Anschreiben nicht reagiert haben, wollen wir heute letztmalig versuchen, eine außergerichtliche Lösung mit Ihnen zu finden“. An vorausgehende Rechnungen/Mahnungen kann sich der Betroffene hingegen nicht erinnern.

Sollte nicht binnen Frist gezahlt werden, wird mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gedroht. Dieses würde zu weiteren Kosten führen. Wird auf das Mahnverfahren hin nicht reagiert, droht auch eine Zwangsvollstreckung, da durch ein solches Verfahren in kurzer Zeit ein vollstreckbarer Titel geschaffen werden kann. 

 Dem Schreiben ist ebenfalls ein Formular beigefügt, ein „Anerkenntnis“ bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung. Mit Absenden dieses unterschriebenen Formulars erkennt der Empfänger die Forderung an und verpflichtet sich somit zur Zahlung.

 

 

Unser Rat  

Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keinesfalls das „Anerkenntnis“. 

Die Rechtmäßigkeit der Forderung ist hier juristisch zu überprüfen. Die Firma müsste zunächst nachweisen für welche Leistung sie die streitgegenständliche Zahlung beansprucht.

 

Wir helfen Ihnen!

Benötigen Sie bei der Aufklärung oder Abwehr dieser Forderungen Hilfe, so melden Sie sich gerne bei uns:

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Wir benötigen für die weitere Beartung zunächst konkrete und spezielle Angaben von Ihnen. Sie erhalten nach Ihrer E-Mail an uns von uns als Antwort per E-Mail unseren Fragebogen.



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Aufgrund der Komplexität der Einzelfälle, bitten wir Sie, von telefonischen Erstanfragen in diesen Fällen über unser Sekretariat abzusehen. Wenn Sie dringenden Beratungsbedarf haben und / oder eine telefonische Beratung eines Rechtsanwaltes benötigen, so können Sie hierzu über unser Kontaktformular eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung anfordern:

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Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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