ADCADA-Geschäftsführer zu Schadensersatz verurteilt – Chancen und Lichtblicke für geschädigte Anleger

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Bereits zu Anfang dieses Jahres fällten die Richter am Landgericht Rostock ein ebenso deutliches wie auch anlegerfreundliches Urteil zu Gunsten der geschädigten ADCADA-Anleger, mit welchem die Geschäftsführer der ADCADA-Gesellschaften zur Rückzahlung der Investmentsumme verurteilt wurden. Nach Ansicht der Richter seien die Geschäftsführer eindeutig zum Schadensersatz verpflichtet, weshalb sich die Zivilkammer auch in den Folgeentscheidungen mit klaren Worten zu Gunsten der Anleger positionierte. 


Ein Kurswechsel ist derzeit nicht in Sicht und im Anbetracht der bisher geäußerten Rechtsauffassung des zuständigen Oberlandesgerichts Rostock auch nicht abzusehen. Denn auch das Oberlandesgericht sieht die Geschäftsführer in der persönlichen Verantwortung für die desaströsen Schadensfälle in Bezug auf die ADCADA-Investments. 


Nach zutreffender Ansicht der Richter, haben die Verantwortlichen von ADCADA in fahrlässiger Weise deliktische Handlungen begangen, für die sie geradezustehen haben. Die besonderen Sorgfaltspflichten, die an Geschäftsführer gestellt werden – zumal sie Gelder von Anlegern in erheblicher Höhe verwalteten – wurden nicht beachtet. 


Damit ist für die geschädigten Anleger der Weg frei, um von den Verantwortlichen Schadensersatz einzufordern. 


Da die ADCADA eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu Gunsten der ehemaligen Geschäftsführer abgeschlossen hatte (sog. D&O-Versicherung), bestehen durchaus Chancen für die Anleger, in den Genuss der Rückzahlung der Investmentsumme zu kommen. 


Unser Anwaltsteam hat bereits eine Vielzahl an Klageverfahren gegen die ADCADA-Geschäftsführer betreut. Soweit ersichtlich sind wir die erste und einzige Kanzlei, die sich in der Breite gegen die ehemaligen Verantwortlichen durchsetzen konnte. In dieser Angelegenheit ist bis dato keine einzige Klage abgewiesen worden. 


Wenn Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den ehemaligen Verantwortlichen durchsetzen möchten, dann empfehlen wir Ihnen, Ihre Vertragsunterlagen in Bezug auf das ADCADA-Investment zeitnah durch eine spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, damit umgehend die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zur Geldrückgewinnung veranlasst werden können. 


Die Kanzlei SGR prüft kostenfrei, unverbindlich und zügig, ob es in Ihrem konkreten Fall Sinn macht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wir benötigen lediglich eine Kopie des Zeichnungsscheins und ggf. der Schuldverschreibungsurkunde. 


Diese Unterlagen können Sie uns gerne per E-Mail an info@sgr-recht.de einreichen. Sie werden sodann zeitnah von unseren Anwälten kontaktiert und über die konkreten Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.


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