ADR auf russische Aktien - Handlungsoptionen für Anleger

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Bereits im April verabschiedete die russische Föderation ein Gesetz, das es russischen Unternehmen verbietet, ihre Aktien mithilfe von Hinterlegungsscheinen (ADRs, oder GDRs) handelbar zu machen. Diese sogenannten Depositary Receipts haben den Zweck, im Ausland nicht handelbare Aktien dort trotzdem handelbar zu machen. Hintergrund dieses Umwegs sind die unterschiedlichen Anforderungen nationaler Gesetzgeber zur Notierung von Aktien an unterschiedlichen Handelsplätzen.

So handelt es sich bei russischen DR auch um Hinterlegungsscheine, die das Recht auf Eigentum an einer Aktie verbriefen. Ausgegeben werden die Hinterlegungsscheine von sogenannten DR-Programm-Banken (auch Emittenten), zumeist international führende Investmentbanken wie Bank of New York Mellon (BNYM), Citi Bank oder JP Morgan. 

Mit der Gesetzesänderung im April 2022 können DR-Inhaber keine Stimmrechte mehr ausüben, oder Dividenden für die zugrunde liegenden Aktien erhalten. Zudem drohen Zwangsverkäufe und dadurch herbe Verluste für die Anleger.

Was können Anleger tun?

Der internationale Zentralverwahrer Clearstream hat angekündigt, den Umtausch der Hinterlegungsscheine (ADRs / GDRs) ab 18.07.2022 wieder aufzunehmen. Allerdings ist der zeitliche Rahmen eng: Der Umtausch soll bis einschließlich 14.08.2022 möglich sein. Hintergrund ist, dass die Russian Central Securities Depository (NSD – russischer Wertpapierverwahrer) angekündigt hat, in diesem Zeitraum keine Gebühren zu erheben. 

Nun bietet sich Anlegern noch eine weitere Option. Mitte Juli hat die Russische Föderation ein neues Gesetz erlassen, welches es Anlegern ermöglicht, ihre Hinterlegungsscheine in russische Aktien umzutauschen. Somit bietet sich hier eine Lösung, Totalverluste zu vermeiden.

Die Kanzlei Schirp & Partner bietet hierfür eine Zusammenarbeit mit der Kanzlei Mosgo & Partner an, welche die Übertragung der Wertpapiere und die Eröffnung eines Depots in Russland für Sie organisiert.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes haben Anleger 90 Tage Zeit für einen Umtausch. Aus heutiger Sicht ist der Umtausch Ihrer Hinterlegungsscheine also mindestens bis zum 12.10.2022 möglich. 

SOLLTEN SIE JETZT HANDELN WOLLEN, BIETEN SICH IHNEN FOLGENDE VORTEILE: 

  • Zahlung eines großen Teils des Honorars nur im Erfolgsfall
  • ADR-Umwandlung erfolgt
  • Die Aktien werden auf Ihren Namen eingebucht
  • Profitieren Sie von günstigeren Konditionen, wenn Sie SdK-Mitglied sind oder jetzt werden

Detaillierte Informationen sowie eine Kostenaufstellung und unsere Mandatsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage: https://schirp.com/de/adr-auf-russische-aktien/.

Die Fachanwälte unserer Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.



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