Alkohol am Steuer – wie lange dauert ein Verfahren?

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I.) Dauer eines Strafverfahrens nach einer Alkohol-Fahrt


Die Dauer eines Verfahrens ist von sehr vielen Faktoren abhängig, was eine exakte Prognose unmöglich macht.


Zunächst laufen polizeiliche Ermittlungen. Irgendwann muss die Staatsanwaltschaft darüber entscheiden, was aus dem Ermittlungsergebnis gemacht wird. Wenn sie das Verfahren nicht einstellt, bringt sie es vor Gericht. Dort kann auf schriftlichem Wege in einem Strafbefehlsverfahren entschieden werden oder aber – dann mit größerem Zeitaufwand – im Rahmen einer Hauptverhandlung.


An all diesen Stellen sind unterschiedliche Mitwirkende der Verfolgungsbehörden und Justiz beteiligt. Unter anderem abhängig von der dortigen Arbeitsbelastung, aber auch beeinflusst durch Urlaubs- und Krankheitsphasen ist es, wie lange die jeweiligen Teil-Abschnitte in Anspruch nehmen.


Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) innerhalb von drei Monaten oder weniger zu einem Abschluss findet, ist als sehr gering einzustufen. Als Näherungswert realistisch erscheint nach unseren Erfahrungen wohl eher eine Dauer von etwa 4 bis 6 Monaten – unter der Voraussetzung, dass keine Besonderheiten das Verfahren verzögern oder eine Rechtsmittel-Instanz durchzuführen ist.



II.) Dauer eines Bußgeldverfahrens wegen Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Grenze


Da in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren manche Bearbeitungsweisen „schlanker“ möglich sind, kann hier nach unseren Erfahrungen – wiederum abhängig von den Umständen des Einzelfalls und ohne etwaige Rechtsmittel-Verfahren – mit einer Verfahrensdauer von etwa 2 bis 4 Monaten gerechnet werden.



III.) Empfehlungen


Wer kompetenten anwaltlichen Beistand an seiner Seite hat, wird schon zu einem frühen Zeitpunkt nach erfolgter Prüfung der amtlichen Akte eine Prognose erhalten, ob ein Verfahrenserfolg wahrscheinlich ist oder eine Ahndung der Fahrt im betrunkenen Zustand zu befürchten steht. Im letztgenannten Fall sollte die Verfahrensdauer, die vorstehend grob eingeschätzt wurde, genutzt werden, um erforderliche Vorkehrungen zu treffen.


Vorrangig ist dabei daran zu denken, Geld zurückzulegen, um später erforderliche Zahlungen leisten zu können.


Sofern ein Fahrverbot zu befürchten ist, sollte man sich Gedanken darüber machen, wann dieses „am wenigsten weh tut“, weil häufig zeitliche Verzögerungen bewirkt werden können und dann beispielsweise die mobilitätsfreie Zeit mit einer Flug-Reise in den Urlaub kombiniert und damit zugleich in ihrer schädlichen Wirkung kompensiert werden kann.


Wenn hingegen gar die Entziehung der Fahrerlaubnis ansteht, sind möglicherweise aktiv und frühzeitig weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten, um zu gegebener Zeit (und unter Umständen nach einer MPU-Begutachtung) an einen neuen Führerschein zu gelangen. Es würde den vorstehenden Beitrag sprengen, hierauf näher einzugehen. Anwaltliche Verteidiger können unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entsprechenden Rat erteilen.



IV.) Ergänzende Informationen

Gerne verweisen wir abschließend noch auf unsere sonstigen Beiträge zum Thema "Alkohol am Steuer": 



Dr. Sven Hufnagel

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht


Dr. Sven Hufnagel weist Erfahrungen in der Verteidigung nach Alkohol-Verstößen im Straßenverkehr aus mehr als 20 Jahren und mehreren hundert Verfahren auf. Er ist bundesweit tätig und wurde zahlreiche Male im FOCUS- sowie im STERN-Magazin ausgezeichnet. Einzelheiten: siehe unter www.anwalt-strafrecht.com .



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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