Als Arztpraxis 2024 Opfer von schlechten Google-Bewertung geworden?Wir unterstützen seit Jahren Ärzte bei der Löschung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ärztinnen und Ärzte sind auch 2024 in der Praxis häufig unberechtigten Google Bewertungen und Rezensionen ausgesetzt.

Die Gute Nachricht: Mediziner können sich gegen schlechte Google Rezensionen erfolreich wehren!


Im Laufe unserer langjährigen Betreuung von Mandanten in Bezug auf "Google-Bewertungen" haben wir festgestellt, dass insbesondere Arztpraxen oft von negativen Google-Bewertungen betroffen sind. Viele Ärzte berichten, dass negative Google-Bewertungen sie vor allem deshalb besorgt machen, weil dies den Ruf der Praxis schädigen kann. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, sondern kann auch potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels abschrecken.


1. Arztpraxen haben die Möglichkeit, negative Google-Bewertungen in den meisten Fällen entfernen zu lassen


In unserer Beratungspraxis beobachten wir regelmäßig, dass unterschiedliche Typen von Bewertern Ärztebewertungen auf G0ogle (Maps) verfassen. Dies schließt zwar auch negative Bewertungen von tatsächlichen Patienten ein. Dennoch sind Arztpraxen auch regelmäßig von Bewertungen ehemaliger Mitarbeiter oder auch von Personen, die niemals Patienten gewesen sind betroffen, was gemäß den Richtlinien von Google nicht erlaubt ist, sowie von gefälschten Bewertungen.


Die erfreuliche Nachricht:


Mediziner müssen ungerechtfertigte Google-Bewertungen, beispielsweise von Nicht-Patienten, nicht einfach hinzunehmen. Nur echte Patienten dürfen bewerten! Stattdessen bieten wir Ihnen unsere Fachkompetenz und Unterstützung an, um solche Bewertungen fachgerecht zu entfernen.

In dieser Hinsicht hat auch der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr eine Entscheidung getroffen. Hier finden Sie eine Besprechung dieser BGH-Entscheidung von mir auf Anwalt.de:

Link zur BGH-Entscheidung


2. Schwierigkeiten mit einer negativen Google-Bewertung als Arztpraxis? Wir bieten Unterstützung!


Wir stehen Ihnen auch zur Seite, um Ihre negativen Google-Bewertungen entfernen zu lassen!

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Beseitigung ungerechtfertigter negativer Arztbewertungen auf Google sind wir mit sämtlichen Argumentationsstrategien vertraut, um eine sehr hohe Erfolgsquote  bei der Entfernung ungerechtfertigter Google-Bewertungen zu erzielen.


3. Kostenlose Erstberatung mit der Praxis Dr. Newerla in Anspruch nehmen!


Wir stehen Ihnen gerne für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Sie können uns unter der Telefonnummer (0471/483 99 88 – 0) kontaktieren. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, uns Ihren Fall ausführlich zu schildern. Auf diese Weise können wir gemeinsam prüfen, ob es möglich ist, ungerechtfertigte negative Google-Bewertungen in Ihrer speziellen Situation erfolgreich zu entfernen.

Das Team der Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns telefonisch unter (0471/4839988-0), per E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion hier auf www.anwalt.de.


4. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!


Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass diese sogar die Kosten für unsere anwaltliche Unterstützung übernimmt. Sprechen Sie uns gerne an, sodass wir gemeinsam prüfen können, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Dienstleistung decken kann.

Haben Sie als Arztpraxis eine oder gar mehrere ungerechtfertigte Bewertungen oder Rezensionen auf Google erhalten und möchten Sie sich dagegen wehren?

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke


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