Als Augenarzt von negativen Google Bewertungen betroffen? Wir helfen Innen!

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Sind Sie Augenärztin oder Augenarzt und von negativen Google-Bewertungen betroffen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Problem lösen können


Seit geraumer Zeit beraten und vertreten wir viele Ärztinnen und Ärzte aus den verschiedensten Fachrichtungen im Zusammenhang mit dem Thema „löschen von Google Bewertungen". Daher ist uns bewusst, dass auch Äugenärztinnen und Augenärzte (nachfolgend verwenden wir zur Vereinfachung die männliche Form „Augenarzt") in vielen Fällen unberechtigter Weise von schlechten Google Bewertungen betroffen sind.


1. Die gute Nachricht vorab: Augenärzte können sich gegen negative Google Bewertungen wehren! 


In der Praxis handelt es sich im Zusammenhang mit Augenarztbewertungen auf Google um verschiedene Gruppen von Bewertern. Zum einen gibt es Bewertungen, die von echten Patientinnen und Patienten stammen. Regelmäßig sind aber auch Augenärzte von Bewertungen durch ehemalige Mitarbeiter (dies ist nach den Inhaltsrichtlinien von Google unzulässig) und auch von Fake-Bewertungen betroffen. Aber auch unwahre Tatsachenbehauptungen in Bezug auf die eigentliche Behandlung sind oftmals Gegenstand von Negativbewertungen auf Google.

Augenärzte brauchen derartige unberechtigte Negativbewertungen nicht einfach tolerieren und können diese in vielen Fällen löschen lassen (z. B. wenn der Bewerter kein Patient gewesen ist).

2. Als Augenarzt von schlechten Google-Bewertungen betroffen? Wir helfen! 


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen und Rezensionen löschen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Arztbewertungen auf Google  kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote  bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen  zu erreichen.


3. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla vereinbaren! 

Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen  löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de).

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Falls Sie im Besitz einer Firmenrechtsschutzversicherung sind, könnte diese unter bestimmten Umständen sogar die Aufwendungen für unsere rechtliche Beratung abdecken. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, herauszufinden, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem speziellen Fall die Kosten für unsere Dienstleistungen übernehmen kann.


Wenn auch Sie als Augenarzt leider eine unberechtigte negative Bewertung auf Google erhalten haben und möchten diese dringend löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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