Als Hotel in 2024 Google Bewertungen löschen: Wir unterstützen Sie gern dabei!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ferienwohnungs- und Hotelbesitzer sind auch 2024 sehr häufig von negativen Rezensionen und Bewertungen auf Google Maps betroffen. Dieser Beitrag möchte Informationen geben, wie Sie als Inhaber eines Hotels/Ferienwohnung mit negativen Google Bewertungen umgehen sollten.


Aus meiner eigenen Beratungspraxis im Zusammenhang mit dem Thema „Google Bewertungen löschen“ kann ich berichten, dass besonders im Bereich Hotels und Ferienwohnungen ein besonderes Augenmerk auf die Google Bewertungen (also die Bewertungen bzw. „Sterne“ im Google Unternehmensprofil bzw. bei Google Maps) gelegt wird.

Oftmals entscheiden die 0,1 Sterne beim Google-Bewertungsdurschnitt hinter dem Komma, ob ein Interessent das Hotel / die Ferienwohnung bucht und somit letztendlich zum Übernachtungsgast wird.



1. Hotels und Inhaber von Ferienwohnungen können Google Bewertungen oftmals erfolgreich löschen lassen!


Oftmals können die von negativen Google Bewertungen betroffenen Hotels bzw. Inhaber von Ferienwohnungen den Urheber der betreffenden Bewertung nicht ausmachen, weil sich der Bewerter nicht mit Klarnamen zu erkennen gibt, sondern einen anonymen Fantasienamen verwendet. Dies ist unfair, da das von der Bewertung betroffene Unternehmen oftmals nicht erkennen kann, wer eigentlich der Bewerter ist und nicht die Möglichkeit hat, den Bewerter zu kontaktieren, um gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. In vielen Fällen handelt es sich nicht mal um Gäste des betreffenden Hotels /Ferienwohnung


Die gute Nachricht: derartige unberechtigte Negativbewertungen auf Google von Nicht-Gästen können gelöscht werden.


So hat auch der BGH vor Kurzem entschieden. Hier finden Sie eine Besprechung der aktuellen BGH-Entscheidung von mir:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


Aber auch in vielen anderen Fällen lassen sich negative Hotelbewertungen löschen (z. B. bei Verstoß gegen den Datenschutz, Bewertungen durch ehemalige Mitarbeiter, unwahre Tatsachenbehauptungen und noch vieles mehr).


2. Als Hotel oder Inhaber einer Ferienwohnung/Ferienhaus schlechte Google Bewertungen erhalten? Wir helfen!


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen!


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen im Bereich von Hotels und Ferienwohnungen/Ferienhäusern kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen  zu erreichen.


3. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie als Hotel oder Inhaber einer Ferienwohnung  eine unberechtigte Negativbewertung auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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