Altforderungen von Ralf Heyl und Banken – Was Sie machen können

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Viele Altforderungen der früheren Deutsche Postbank AG werden von Rechtsanwalt Ralf Heyl gegenüber Verbrauchern geltend gemacht. Dabei kann es sich um Forderungen aus Girokonten oder Darlehensverträgen handeln, wie die Fälle weiter unten zeigen. Auch andere Banken machen Forderungen noch nach Jahren gegenüber Verbrauchern geltend.

Was Verbraucher dabei nicht wissen: Viele dieser Forderungen sind möglicherweise verjährt oder aus anderen Gründen nicht durchsetzbar. Aufgekauft wurden anscheinend derartige Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl, der die Ansprüche der Banken nun in eigenem Namen geltend macht.

Dass eine Großbank Altforderungen an einen Einzelanwalt verkauft, ist zumindest ein ungewöhnliches Vorgehen. Auch der Spiegel berichtete schon im Jahr 2011 kritisch über Rechtsanwalt Ralf Heyl und die Postbank.

Wann Ansprüche aus Darlehen und Girokonten verjähren

Nach einigen positiven Urteilen von Landgerichten in den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof – BGH, Urteil vom 14.07.2020 – XI ZR 553/19 – entschieden, dass bei Kündigung von Verbraucherdarlehen die Ansprüche der Bank oder Sparkasse aus gekündigten Darlehen gem. § 497 Abs. 3 S. 3 BGB weitere 10 Jahre gehemmt sein können. Eine Bank kann so teilweise noch nach 13 Jahren einen Anspruch aus einem gekündigten Darlehen oder Überziehungskredit eines Girokontos geltend machen.

Der BGH hat in seiner Entscheidung aber auch deutlich gemacht, dass der Verbraucher dann aber nach Kündigung in Verzug geraten sein muss. Dies kann aus zahlreichen Gründen nicht der Fall sein. So fehlt es häufiger schon an einem verzugsbegründenden Mahnschreiben, das Mahnschreiben ist nicht korrekt und geht damit ins Leere oder es hat den Verbraucher gar nicht erreicht, weil er zum Beispiel umgezogen war. Die Hemmung kann auch aus anderen Gründen nicht möglich sein, zum Beispiel weil es sich um einen geschäftlichen Kredit handelte. Viele Forderungen sind zudem auch bei wirksamer Hemmung bereits durch Zeitablauf verjährt.

Ist der Anspruch einmal verjährt, so bleibt es dabei. Entsprechend sollten Verbraucher immer prüfen lassen, ob die Ansprüche überhaupt noch bestehen.

Da es auch zahlreiche andere Gründe gibt, weshalb der Anspruch nicht mehr bestehen kann, empfehlen wir immer eine rechtliche Prüfung.

Wieso kann ein anderer Ansprüche der Bank geltend machen?

Ansprüche einer Bank können abgetreten werden. Dann muss aber eine wirksame Abtretung vorliegen. Ob eine wirksame Abtretungsvereinbarung vorliegt, ist für einen Laien nicht einfach zu erkennen.

Ist es wirklich zulässig, dass nach vielen Jahren Rechtsanwalt Heyl noch Altforderungen von Banken geltend macht?

Viele Verbraucher halten das Verhalten für nicht zulässig. Sie fragen sich, ob das überhaupt seriös ist. Auch wir haben trotz zahlreicher Mandate gegen Rechtsanwalt Ralf Heyl als Gegner in den letzten Jahren Rechtsanwalt Ralf Heyl weder jemals persönlich gesprochen noch gesehen.

Trotzdem kann man die Sache nicht einfach abtun. Denn Ansprüche können grundsätzlich abgetreten und von anderen geltend gemacht werden.

Kann ich die Schreiben von Ralf Heyl einfach ignorieren?

Wer nichts macht, riskiert einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid. Ist die Forderung erst einmal „tituliert“, verschlechtert sich die eigene Rechtsposition deutlich.

Auf keinen Fall sollten Sie daher amtliche Schreiben ignorieren. Spätestens bei der Zustellung eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheids sollten Sie sich sofort Hilfe suchen. Denn Sie müssen in dem Fall innerhalb von 14 Tagen Widerspruch bzw. Einspruch einlegen, um sich dagegen wirksam zu wehren. Wir unterstützen Sie als Juest+Oprecht Rechtsanwälte dabei gerne.

Auch ehemalige Lebensgefährten, Ehepartner und Erben betroffen

Zum Teil macht Ralf Heyl die Ansprüche aus Altschulden gegen ehemalige Lebensgefährten, Ehepartner und Erben geltend. Daher ist es besonders wichtig, die Sache abschließend für alle Beteiligten zu regeln, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

Genauso sind immer wieder auch Verbraucher betroffen, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen haben und die Restschuldbefreiung erhalten haben.

Kontaktieren Sie uns in derartigen Fällen am besten unverzüglich. Wir prüfen, ob die Ansprüche überhaupt noch bestehen und geltend gemacht werden können.

Achtung bei Gemeinschaftskonten und mehreren Darlehensnehmern

Seien Sie insbesondere vorsichtig, wenn die vermeintliche Forderung aus einem ehemaligen Konto mit mehreren Kontoinhabern stammen könnte. Der häufigste Fall sind Gemeinschaftskonten unter Ehepartnern. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass Sie einen Vergleich oder eine Ratenzahlung vereinbaren, die nur für Sie selbst gilt. Nachdem Sie dann davon ausgehen, die Angelegenheit erledigt zu haben, erfolgt einige Zeit später die Überraschung, wenn der Rest der Forderung gegen ihren Ehepartner geltend gemacht wird.

Daher ist es wichtig, sich auch vor Abschluss eines vermeintlich günstigen Vergleichs mit Rechtsanwalt Ralf Heyl und Zahlung rechtlichen Rat einzuholen.

Muss ich meine aktuelle Adresse mitteilen?

Wir werden von Verbrauchern öfters gefragt, ob sie Gläubigern ihre aktuelle Adresse mitteilen müssen. 

Das ist insbesondere dann problematisch, wenn Sie von einem vermeintlichen Gläubiger eine E-Mail erhalten, in der behauptet wird, dass ein an Sie gerichtetes Schreiben nicht zugestellt werden konnte und um Mitteilung Ihrer aktuellen Anschrift gebeten werden. Wir vermuten, dass in derartigen Fällen der Gläubiger keine aktuelle Adresse von Ihnen hat und bisher nur Ihre E-Mail-Adresse über soziale Netzwerke ermitteln konnte.

Wir raten grundsätzlich davon ab, einer fremden Person auf Anfrage per E-Mail die persönliche Postanschrift und damit die Wohnadresse mitzuteilen. Sprechen Sie uns in derartigen Fällen lieber an und schicken Sie uns die Anfrage zu. Wir prüfen dies dann gerne und teilen Ihnen mit, wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Wichtig ist aus unserer Sicht aber, dass sie jeden Adresswechsel dem Einwohnermeldeamt unverzüglich mitteilen. Denn andernfalls kann es dazu kommen, dass Ihnen Schreiben an der alten Wohnanschrift zugestellt werden, ohne dass Sie davon erfahren.

Wann sollte man auf eine Forderung zahlen?

Wir raten allen Verbrauchern, erst die Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen, bevor man irgendeine Zahlung leistet oder etwas unterschreibt und damit Ansprüche anerkennt.

Denn Sie wissen in der Regel nicht, ob es sich um eine Personenverwechslung handelt, der Anspruch überhaupt berechtigt ist, die Höhe stimmt und der Gegenüber das Recht hat, das Geld von Ihnen zu fordern.

Ralf Heyl nahm seine Klage auf Intervention von Juest+Oprecht Rechtsanwälte zurück

In einem Fall, der von Juest+Oprecht Rechtsanwälte betreut wurde, forderte Ralf Heyl von einer Verbraucherin einen Betrag von ca. 25.000 Euro aus einem Darlehensvertrag der BHW Bank AG, mit dem eine Fondsbeteiligung namens Rentadomo finanziert wurde.

Die Verträge kamen in einer Haustürsituation durch einen windigen Vermittler zustande und waren widerrufen worden. Der Anspruch war im Übrigen auch verjährt, da das Darlehen bereits im Jahr 2006 gekündigt wurde. 

In dem Fall von Juest+Oprecht Rechtsanwälte nahm Ralf Heyl seine Klage wieder zurück und gab den Vollstreckungstitel heraus, nachdem sich die Verbraucherin mit Hilfe von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe zur Wehr setzte.

Zahlreiche Verbraucher betroffen

Juest+Oprecht Rechtsanwälte vermuten, dass zahlreiche Verbraucher von den Aktivitäten des Ralf Heyl betroffen sind und sich viele Verbraucher aus Angst nicht gegen die Forderungen von Ralf Heyl wehren oder aus Verzweiflung eine angebotene Ratenzahlung anzunehmen, weil sie nicht wissen, dass die Ansprüche nicht bestehen, sie mit Gegenansprüchen aufrechnen können oder die Ansprüche seit langem verjährt sind. Die Ratenzahlungen scheinen dann kein Ende zu nehmen.

Auch den Verbraucherzentralen ist das Verhalten des Rechtsanwalts Ralf Heyl bereits mehrfach negativ aufgefallen.

Ich bekomme keine Auskunft von Rechtsanwalt Heyl. Was soll ich tun?

Viele Verbraucher kommen selbst nicht weiter. Geben Sie uns in dem Fall die Sache ab. Wir kümmern uns darum, dass wir entsprechende Auskünfte erhalten und setzen uns dafür ein, dass die Sache zeitnah abgeschlossen wird.

Dabei kümmern wir uns auch um etwaig erfolgte Schufa-Einträge und sorgen dafür, dass die Sache rechtssicher beendet wird und danach für Sie endgültig erledigt ist.

Ich zahle seit Jahren Raten an Rechtsanwalt Heyl, ohne dass ein Ende abzusehen ist

Wir erleben zahlreiche Verbraucher, die seit Jahren Raten zahlen, die sie einmal vereinbart haben. Die Restschuld scheint nicht kleiner zu werden und es kommt einem so vor, als wenn man ewig weiter zahlen müsste. Das muss nicht sein.

Sprechen Sie uns in derartigen Fällen an. Wir haben mit derartigen Fällen Erfahrung und kümmern uns darum, dass die Angelegenheit möglichst zeitnah in Ihrem Sinne abgeschlossen wird.

Was wir als JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte für Sie tun

Wie die Lösung in Ihrem konkreten Fall aussieht, können wir pauschal nicht sagen. Die Lösung hängt vom Einzelfall ab: Sie reicht von einer rechtsverbindlichen Erklärung der Gegenseite, dass keine Ansprüche bestehen und einer unverzüglichen Löschung der SCHUFA-Einträge bis hin zu rechtsverbindlichen Vergleichen mit Einmalbeträgen oder Raten und einer Erledigungserklärung am Ende gegenüber Ihnen als Verbraucher und der SCHUFA.

Unser Ziel dabei ist, dass Sie als Verbraucher Rechtssicherheit haben, die Sache schnell und möglichst ohne große Zahlungen an die Gegenseite abgeschlossen werden kann und die SCHUFA-Einträge nicht mehr Ihre wirtschaftliche Freiheit als Verbraucher einschränken.

Ist es zu spät, wenn ein Vollstreckungsbescheid vorliegt oder ich verklagt werde?

Nein, es ist immer noch besser, sich unverzüglich zu wehren, als die Sache einfach laufen zu lassen. Ein Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang wirksam, ebenso ein Urteil.

Besser ist es, sich in diesen Fällen sofort rechtliche Hilfe zu suchen. Forderungen können auch in derartigen Fällen manchmal ganz oder zumindest zum Teil abgewehrt werden und es gibt immer noch Möglichkeiten, sich im Rahmen des laufenden Verfahrens auf einen vertretbaren Betrag oder eine zahlbare Rate zu vergleichen, wenn Sie anwaltlich vertreten werden.

Viele Verbraucher wehren sich aber nicht und haben dann später einen wirksamen Titel mit dem ursprünglichen Betrag gegen sich, der jederzeit vollstreckt werden kann. Das ist meist der denkbar schlechteste Weg.

Sprechen Sie uns an. Wir haben Erfahrung mit derartigen Fällen.

Wie sollte ich mich als Verbraucher grundsätzlich verhalten?

Wir empfehlen jedem, der von Rechtsanwalt Ralf Heyl oder anderen wegen Altforderungen von Banken angeschrieben wird, sich vor einer Antwort oder einer Zahlung rechtlichen Rat einzuholen. Dies ist zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten möglich, die im Bereich Kreditrecht spezialisiert sind und entsprechende Erfahrung mit der Bank bzw. Rechtsanwalt Ralf Heyl haben.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.

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Foto(s): Achim Tiffe

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