Altro Capital AG: Finma warnt! Es eilt! Anwaltsinfo

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Beim Anbieter www.altrocapitalag.com mit angeblichem Hauptsitz in Nollisweid 17 in 9050 Appenzell, aus der Schweiz liegt inzwischen ein Warnhinweis der schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA mit Datum vom 19.01.2022 vor. Die FINMA führt und veröffentlicht nach eigenen Angaben auf ihrer Website www.finma.ch eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne die Bewilligung der FINMA eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB prüfen, ob mit ihrer Geldanlage alles in Ordnung ist. Weiterhin befindet sich Altro Capital AG inzwischen in Liquidation (siehe z.B. Meldung von moneyhouse vom 30.12.2021). 

Der Anbieter Altro Capital AG bot laut Eigendarstellung auf der Website Finanzwerte wie Anleihen, Sachwerte wie Aktien, Immobilien oder Rohstoffe an und gab an, dass Anleger bei Altro Capital die optimalen Lösungen für ihren Vermögensaufbau finden würden. Laut Website wurde dabei teilweise damit geworben, dass die Dienstleistungen der Altro Capital AG 100% gebührenfrei sein sollten, dass alle Partnerbanken und koopiererenden Investmenthäuser der Altro Capital zertifiziert sein sollten und von Altro Capital sorgfältig überprüft worden sein sollten. Auch der "Zugang zu privaten Technologieunternehmen" sollte möglich sein und der "Zugriff auf eine risikokapitalgedeckte Aktienklasse von 500 Mrd. US-Dollar."

Aufgrund der Warnung der FINMA und des inzwischen erfolgten Liquidationshinweises zur Altro Capital AG sind zumindestens Zweifel an den eigenen Ausführungen der Altro Capital AG angebracht und Anleger, die über die Altro Capital AG Gelder angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend überprüfen lassen, ob die von ihnen überwiesenen Gelder wirklich ordnungsgemäß angelegt wurden.

Sollte sich heraus stellen, dass dies nicht der Fall war, so könnten Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen und ggf. geltend machen, z.B. gem. § 826 BGB.

Betroffene Anleger, die über die Altro Capital AG Gelder angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002 und damit seit über 19 Jahren, im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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