Angebot für P&R-Geschädigte: York Capital erhöht den Kaufpreis

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Die amerikanische Investment-Gesellschaft York Capital kauft seit Ende 2019 im großen Stil die Forderungen der Geschädigten der P&R-Insolvenz auf. Hierfür wurde eine Gesellschaft in Europa namens Dauerhaft Invest gegründet. Diese bietet den Anlegern der P&R-Gruppe einen Kaufpreis von 16 % der Forderung, die aktuell im Insolvenzverfahren angemeldet ist. Maßstab ist diejenige Forderung, mit der der Anleger einen Vergleich mit dem jeweiligen P&R-Insolvenzverwalter (Herr Jaffé oder Herr Heinke) geschlossen hat.

Mit dem Kaufpreis von 16 % hat York das Angebot erhöht. Ursprünglich waren 14 % angeboten worden. Bei dem Angebot von 16 % muss berücksichtigt werden, dass hiervon noch Kosten für die Abwicklung abgezogen werden, sodass für die meisten Anleger ein Nettokaufpreis am Ende rund 15 % herauskommen wird.

Wie ist dieses Angebot zu bewerten? 

P&R-Gläubiger sollten sorgfältig abwägen, ob das Kaufangebot für sie in Betracht kommt. Mehrere Dinge müssen dabei bedacht werden. Auf der einen Seite bietet das Angebot eine Möglichkeit, jetzt sofort eine Zahlung in Höhe von rund 15 % Netto zu erhalten und damit aus dem Insolvenzverfahren auszuscheiden. 

Man hat damit mit der Angelegenheit zunächst nichts mehr zu tun und ist nicht darauf angewiesen, dass es dem Insolvenzverwalter gelingt, die Containerverwertung optimal zu gestalten und einen möglichst hohen Ertrag zu erzielen.

Auf der anderen Seite ist von Seiten der Insolvenzverwalter zu hören, dass diese Containerverwertung gut läuft. Nach aktuellen Meldungen ist sie auch durch die Corona-Krise nicht beeinträchtigt. Wenn alles so weiter läuft, wie bisher kommuniziert, dann kann es durchaus sein, dass am Ende Werte von bis zu rund 30 % herauskommen. Bis diese aber ausgezahlt werden, wird noch eine lange Zeit vergehen. 

Herr Jaffé und Herr Heinke wollen im Laufe der Zeit mehrere Abschlagszahlungen leisten. So sollen die Anleger in kleinen Schritten immer wieder eine Ausschüttung bekommen. Losgehen damit soll es noch im Jahr 2020. Am Ende wird es dann eine Schlusszahlung geben.

Ebenfalls von dem Angebot von York umfasst, ist die Übernahme des Risikos, dass die Insolvenzverwalter möglicherweise die bereits an die Anleger erfolgten Zahlungen anfechten. Sollte es zu so einer Anfechtung kommen, was noch zu klären sein wird, dann übernimmt York hierfür das Risiko und die Kosten für die Verteidigung gegen eine solche Anfechtung. Dies bezieht sich aber nur auf solche Verträge, die aktuell Teil des Insolvenzverfahrens sind. Geht es um alte, bereits abgewickelte P&R-Containerverträge dann ist die Übernahme des Anfechtungsrisikos durch York hiervon nicht umfasst. Hier trägt der Anleger weiterhin selbst das Risiko.

Für einen Anleger, der Interesse am York-Angebot hat, gibt es also zwischen folgenden beiden Punkten abzuwägen:

Entweder jetzt eine fixe Zahlung in Höhe von rund 15 % netto erhalten oder im Laufe der Zeit gegebenenfalls eine höhere Auszahlung, wobei ungewiss ist, wie lange dies noch dauert und wie sicher die genaue Höhe ist. Jetzt abgegeben wird auch das Anfechtungsrisiko von den Verträgen, die im Insolvenzverfahren beteiligt sind.

Auch Anleger, die bereits einen Vertrag mit York geschlossen haben, werden in den Genuss der Erhöhung des Angebots bekommen und eine Nachzahlung erhalten.

Der Kaufvertrag mit York bzw. der Dauerhaft Invest kann über die Kanzlei Bergdolt abgeschlossen werden. Wenn Sie hieran Interesse haben, dann beraten wir Sie unabhängig und ergebnisoffen zu Ihrer individuellen Situation. Wie helfen Ihnen, zu beurteilen, ob das Angebot etwas für Sie ist. Wenn Sie hieran Interesse haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.



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