April 2020: Abmahnung der Cartier International AG durch Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte

  • 3 Minuten Lesezeit

Gegenstand dieses Rechtstipps ist eine Abmahnung der Cartier International AG durch die Frankfurter Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte. Abgemahnt wird im vorliegenden Fall das Anbieten eines Love Armreifs.

1. Was ist passiert?

Sind Sie in einer ähnlichen Situation und haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Cartier International AG erhalten? Die Vermutung liegt nahe, da Sie diesen Text lesen. Die Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte (dort: RA Daniel Marschollek) mahnt in dem mir vorliegenden Fall konkret Folgendes ab: der Händler soll in seinem Ladengeschäft eine illegale Kopie eines Armreifs angeboten haben, an dem die Cartier International AG die Urheberrechte besitzen will. Es handelt sich um einen Armreif des Modells „Love“ / "The Love Bracelet", welcher 1969 von Aldo Cipullo für die Cartier SA entworfen worden sein soll.

Mit dem Vertrieb des Schmucks seien die Rechte der Cartier International AG aus §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 2, Abs. 3 Nr. 1, 2; 119 MarkenG, Art. 19 (1), 10 (1) der VO 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) verletzt worden.

Der Abmahnung ist eine umfangreiche eidesstattliche Versicherung eines Zeugen beigefügt, der Außenaufnahmen des Ladengeschäfts angefertigt hat, in welchem er den nachgeahmten Armreifen gesehen haben will.

2. Was wird gefordert?

Der abgemahnte Händler soll es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe von 12.500 Euro und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, unterlassen, Schmuckwaren, die mit der Marke IR 892848 gekennzeichnet sind und wie wie in einer Abbildung dargestellt, u. a. anzubieten oder/und zu vertreiben.

Weiter wird gefordert, über den Umfang der Verletzungshandlungen Rechnung zu legen bzw. Auskunft zu erteilen.

Vorhandene Ware soll vernichtet und die Vernichtung gegenüber den von Cartier International AG beauftragten Rechtsanwälten nachgewiesen werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass für den durch die Vernichtung entstehende Schaden kein Entschädigungsanspruch besteht.

Der abgemahnte Händler soll sich verpflichten, die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright LLP entstandenen Kosten, der Cartier International AG sowie die Kosten der Sachverhaltsermittlung zu erstatten.

3. Was sollten Sie tun?

Die wichtigsten Punkte:

  • Unterlassen Sie den direkten Kontakt mit der Cartier International AG oder mit Herrn Daniel Marschollek und überlassen Sie dies mir als Ihrem Fachanwalt.
  • Geben Sie ohne meine Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
  • Das Internet bringt viele riskante Ratgeber hervor. Sie haben keine Sicherheit, dass die dort vorgehaltenen Informationen richtig oder auch nur vollständig sind, auch nicht, wenn sie von einem Rechtsanwalt stammen. Niemand haftet dort Ihnen gegenüber für Falschauskünfte!
  • Geben Sie ohne vorherige meine Beratung keine Auskünfte und überweisen Sie kein Geld.
  • Vernichten Sie keine Ware, ohne vorher mit mir gesprochen zu haben und schicken Sie diese auch nicht ggf. an den Lieferanten zurück!

4. Warum gerade Rechtsanwalt Dr. Damm?

Ich bin seit fast 15 Jahren fast ausschließlich im IT-/IP-Recht tätig und habe zahllose gerichtliche Fälle begleitet. Ein Fachanwalt, wie ich, muss nicht teurer sein, als der Allgemeinanwalt „um die Ecke“. Ich habe aber aufgrund meiner obigen Spezialisierung eine erheblich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus dem Wettbewerbsrecht. Ich bin sowohl Fachanwalt für IT-Recht als auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht sind damit ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit.

Übrigens: Bei Bedarf prüfe ich auch Ihren Online-Shop oder Ihr Verkäuferkonto auf einer Internethandelsplattform auf weitere Verstöße.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Beiträge zum Thema