Mai 2025: 11880 Bewertungen erfolgreich löschen lassen – Wir helfen Ihnen dabei!
- 3 Minuten Lesezeit
Auch im Mai 2025 erhalten wir Anfragen von Unternehmen, die mit negativen Bewertungen auf 11880 konfrontiert werden. Viele Betroffene suchen nach einem Weg, diese Einträge zu löschen und das Image ihres Unternehmens wiederherzustellen. Hier bieten wir Ihnen einen ersten Überblick darüber, wie wir Ihnen dabei helfen können.
Erst heute (09.05.2025) hat uns wieder die Anfrage eines betroffenen Unternehmens erreicht, das mit negativen Bewertungen auf 11880 konfrontiert ist.
Gute Nachricht: Unberechtigte 11880-Bewertungen lassen sich in den meisten Fällen erfolgreich löschen! Erfahren Sie hier, was Sie tun können und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Das Portal 11880 (erreichbar über (www.11880.com ) zählt zu den bekanntesten Bewertungsportalen und Branchenverzeichnissen für Dienstleister und Unternehmen in Deutschland. Aus diesem Grund ist es für Firmen besonders wichtig, dort positive Rezensionen und einen guten Gesamtscore zu haben, um einen vertrauenswürdigen Eindruck zu hinterlassen. Positive Bewertungen tragen zur Stärkung des Online-Rufs bei und können so das Geschäftswachstum fördern. Im Gegensatz dazu können schlechte Bewertungen, insbesondere wenn sie nicht den Tatsachen entsprechen, Ihrem Unternehmen schaden und potenzielle Kunden sowie Mitarbeiter abschrecken.
1. Was Sie als Unternehmer/-in wissen sollten:
Nicht jede negative Bewertung auf 11880 muss einfach so hingenommen werden. Häufig haben Sie die Möglichkeit, gegen unberechtigte oder fehlerhafte Bewertungen vorzugehen und diese löschen zu lassen.
Eine Löschung ist grundsätzlich möglich, wenn die Bewertung gegen die 11880-Richtlinien oder geltende Gesetze verstößt.
2. Was sind Verstöße gegen die 11880-Richtlinien?
Die Richtlinien von 11880 sind klar: Bewertungen müssen auf echten Erfahrungen basieren, korrekt und fair sein. Wenn eine Bewertung diese Vorgaben nicht erfüllt, liegt ein Verstoß vor. Typische Beispiele sind:
- Rezensionen von Personen, die keine echten Kunden sind
- Falsche oder irreführende Aussagen über das Unternehmen
- Beleidigende oder diskriminierende Kommentare
- Unangemessene Kritik oder persönliche Angriffe
- Abwertende oder diffamierende Behauptungen
Mehr zu den Richtlinien von Bewertungen finden Sie in den AGB von 1880.com, die Sie hier finden können.
3. Wann verstoßen 11880-Bewertungen gegen geltendes Recht?
Eine Bewertung ist nicht nur dann unzulässig, wenn sie gegen die Plattformrichtlinien verstößt. Sie kann auch gegen geltende Gesetze wie das Strafgesetzbuch verstoßen. Beispiele hierfür sind:
- Beleidigungen gemäß § 185 StGB
- Üble Nachrede gemäß § 186 StGB
- Verleumdung gemäß § 187 StGB
Auch in Fällen, in denen Gerichtsentscheidungen ähnliche Bewertungen bereits als unzulässig eingestuft haben, kann eine Löschung erfolgen.
4. Negative Bewertung auf 11880.com erhalten? Hier sind Ihre Möglichkeiten:
Wir raten Ihnen dringend davon ab, eigenständig zu versuchen, eine negative Bewertung zu löschen oder eine Agentur damit zu beauftragen. Auch wenn es verlockend erscheint, den Löschantrag selbst einzureichen, sind die Erfolgsaussichten in der Regel niedriger, da es oft an einer fundierten rechtlichen Argumentation fehlt.
Warum ist das so? Eine sachlich fundierte und rechtlich korrekte Begründung durch einen erfahrenen Anwalt erhöht die Erfolgschancen erheblich. Agenturen, die Löschungen anbieten, sind rechtlich nicht befugt, im Namen Dritter solche Anträge zu stellen. Ausschließlich Rechtsanwälte dürfen Bewertungen im Namen von Kunden oder Mandanten rechtlich angreifen und Löschungen beantragen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Entfernung unberechtigter 11880-Bewertungen!
Unsere langjährige Expertise bei der Löschung negativer und ungerechtfertigter Bewertungen auf unterschiedlichen Portalen, wie z. B. 11880, Google oder Jameda, ermöglicht uns, für unsere Mandanten eine hohe Erfolgsquote zu erzielen. Ganz gleich, ob es sich um offensichtliche Fake-Bewertungen oder unsachliche Kommentare handelt – wir wissen, wie man vorgehen muss.
5. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch oder unsere kostenfreie schriftliche Einschätzung!
Möchten Sie mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren? Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an (Tel.: 0471/483 99 88 – 0). Wir besprechen gemeinsam die Situation und finden heraus, ob eine Löschung in Ihrem Fall möglich ist.
Alternativ können Sie uns auch per E-Mail (info@drnewerla.de ) kontaktieren und die betreffenden Bewertungen schicken. Wir erstellen für Sie eine unverbindliche, schriftliche Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht einer Löschung Ihrer negativen 11880-Bewertungen und das völlig kostenlos!
Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.
Löschanträge bei 11880 reichen wir zu transparenten Festpreisen ein. Gerne informieren wir Sie über unsere Rabatte bei mehreren zu löschenden Einträgen.
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