Arbeitszeitbetrug, Beleidigung von Arbeitgebern, Krankfeiern – Werte-Crash am Arbeitsplatz!? -

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Laut Schlagzeile der Zeitung „Neue Westfälische“ vom 21.August 2023 – „Warum immer mehr langjährige Beschäftigte kündigen wollen - Einer Umfrage zufolge sind immer mehr loyale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit, den Arbeitgeber zu wechseln.“ – könnte von einem Werte- und Loyalitätsverlust in den Betrieben Deutschlands gesprochen werden.

Die Neue Westfälische schreibt am 21.August 2023 wie folgt: „Etwa vier von zehn befragten Arbeitnehmern (41 Prozent) beschäftigen sich demnach aktuell mit dem Gedanken an einen neuen Job. Während 14 Prozent von ihnen schon aktiv auf der Suche sind, können sich weitere 27 Prozent vorstellen oder planen bereits, in den kommenden zwölf Monaten eine neue Stelle zu suchen. Das Besondere: 60 Prozent der Wechselwilligen sind bereits länger als fünf Jahre beim derzeitigen Arbeitgeber, davon 37 Prozent sogar länger als zehn Jahre. Langjährige Betriebszugehörigkeit hindert die Beschäftigten also nicht daran, sich auf dem Arbeitsmarkt umzuorientieren.“ – so lautet gemäß Neue Westfälische das Kernergebnis „einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Job-Plattform LinkedIn, für die 1.052 Beschäftigte in verschiedenen Branchen und Berufen befragt wurden.“ Quelle: NW vom 21.08.2023, Autorin Mareike Köstermeyer

Krankfeiern – „bis der Arzt kommt“

Laut „Capital“ vom 01.07.2023 feiert „Jeder zehnte Arbeitnehmer gelegentlich krank“ – und beruft sich dabei auf die Ergebnisse einer Umfrage von Harris Interactive im Auftrag von Glassdoor. „Die Männer sind skrupelloser als Frauen. Vierzehn Prozent der Männer gaben an, dass sie planen, im kommenden Monat einen Tag krank zu feiern. Bei den Frauen waren es sechs Prozent.“ Quelle: Capital-Redaktion, online, 01.07.2023.

TikTok- Video zieht Polizeipräsident von Freiburg ins Lächerliche

Der Polizeipräsident von Freiburg zeigt Ex-Polizist wegen übler Nachrede und Beleidigung an; Verfahren fand am 16.08.2023 vor dem Amtsgericht Waldkirch statt; Vorwurf: Ex-Polizist hat sich „öffentlich in einem TikTok-Video über seinen ehemaligen Vorgesetzten, den Polizeipräsidenten, lustig gemacht.“ Ausgang des Verfahrens offen. Quelle: Merkur online vom 19.08.2023.

Vorwurf Arbeitszeitbetrug: Arbeitsgericht Bielefeld stimmt fristloser Kündigung des Bielefelder Betriebsratsvorsitzenden von Benteler zu

Das Arbeitsgericht Bielefeld stimmt der fristlosen Kündigung zum Nachteil des Betriebsratsvorsitzenden beim Automobilzulieferer Benteler mit Urteil vom 11.08.2023 zu. Vorwurf: Arbeitszeitbetrug. Es geht um über EUR 100.000 für Zahlung von angezeigten Überstunden des Betriebsratsvorsitzenden. Quelle: Haller Kreisblatt vom 11.08.2023, Titel: „Kündigung des Betriebsratschefs: Benteler erringt Erfolg vor Gericht.“

Betrug: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erachtet fristlose Kündigung gegen den ehemaligen Ersten Bevollmächtigten der IG Metall Offenburg als gerechtfertigt

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg stellt am 14.06.2023 klar, dass die fristlose Kündigung gegen den ehemaligen Ersten Bevollmächtigten der IG Metall Offenburg gerechtfertigt ist. Vorwurf: Ausnutzung des Geschäftskundenrabatts der IG Metall. „Die ehemalige Führungskraft wollte einen Audi RS 6 Avant privat leasen und die Geschäftsfahrten abrechnen – denn das luxuriöse Fahrzeug entsprach nicht den Dienstwagenrichtlinien der IG Metall. Dennoch bestellte der langjährige Gewerkschafter das Fahrzeug auf den gewohnten Wegen über die Gewerkschaft – „unter Ausnutzung des Geschäftskundenrabatts der IG-Metall“, wie das Gericht hervorhob.“ Quelle: Badische Neueste Nachrichten, Artikel vom 14.06.2023.

Haben sich die Koordinaten der Moral in den Betrieben Deutschlands geändert? 

Eine Frage, die keine pauschale Antwort „verdient“; jeder Arbeitgeber wird diese Frage in Bezug auf sein Unternehmen und seine speziellen Erfahrungen sicherlich unterschiedlich beantworten.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber heißt im Besonderen auch, konsequent Missbrauch im Betrieb entgegenzutreten. Arbeitszeitbetrug, Krankfeiern, Vorgesetzte beleidigen und denunzieren, - sollte der Arbeitgeber konsequent mit arbeitsrechtlichen Sanktionen, von Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung, ahnden. Das verhindert Frustration bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Tat ihre Loyalität - Tag ein, Tag aus - dem Arbeitgeber gegenüber unterbreiten.

Was immer wieder scheinbar vergessen wird: Mit Unterschrift des Arbeitsvertrages verpflichtet sich der Arbeitnehmer zu einer arbeitsvertraglichen Treue – und Rücksichtnahmepflicht dem Arbeitgeber gegenüber -

Das ist Gesetz! Widerspiegelnd durch die ständige und gefestigte Rechtsprechung vor den Arbeitsgerichten Deutschlands. Das verdeutlicht unter anderem auch folgender Fall des Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 03.05.2022 - 1 Sa 18/21 – , sehr anschaulich. Es geht um Arbeitszeitbetrug. Das LAG stellt unmissverständlich klar: Ein Arbeitszeitbetrug rechtfertigt grundsätzlich eine Kündigung, und zwar selbst dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – die Betriebszugehörigkeitszeit des Arbeitnehmers rund 30 Jahre andauerte.

„Ein Arbeitszeitbetrug, bei dem ein Mitarbeiter vortäuscht, für einen näher genannten Zeitraum seine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies tatsächlich nicht oder nicht in vollem Umfang der Fall ist, stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar und erfüllt an sich den Tatbestand des wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB.“ - Quelle: openJur 2022, 9699

Arbeitszeit muss korrekt dokumentiert sein, weil Arbeitgeber grundsätzlich die Einhaltung der Arbeitszeit nicht kontrollieren kann

„Dasselbe gilt für den Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren“…“Dabei kommt es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch an. Der Arbeitgeber muss auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit von am Gleitzeitmodell teilnehmenden Arbeitnehmern vertrauen können“, begründet das LAG Thüringen seine Entscheidung.

Täglich bis zu sieben Raucherpausen als bezahlte Arbeitszeit erfasst

Laut Gericht ist der Missbrauch so dermaßen schwerwiegend, dass selbst eine 30-jährige Betriebszugehörigkeitszeit an der Wirksamkeit der Kündigung nichts ändert. Das LAG Thüringen begründet sein Urteil im Besonderen wie folgt:

„Auch nach langjähriger Beschäftigungsdauer kann einem verständigen Arbeitgeber nicht zugemutet werden, durch das vorsätzliche Nichterfassen von Pausenzeiten betrogen zu werden… Das wiederholte Nichtbuchen von Raucherpausen und das dadurch bedingte Erschleichen bezahlter Pausen durch die Klägerin stellen einen schwerwiegenden Vertrauensbruch dar, der auch nach langjähriger Beschäftigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.“

Rechtsanwalt Helmut Naujoks ist seit 25 Jahren ausschließlich als Anwalt für Arbeitgeber im Arbeitsrecht tätig. Haben Sie Fragen in Bezug auf die Kündigung von Mitarbeitern/innen? Rufen Sie noch heute Rechtsanwalt Helmut Naujoks an, Spezialist als Anwalt für Arbeitgeber im Arbeitsrecht. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet Rechtsanwalt Helmut Naujoks Ihre Fragen zum Kündigungsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.


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