Auch eine Abmahnung der Chroma Messer GmbH & Co. KG über die Anwaltskanzlei Schleinkofer erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Schleinkofer für die Chroma Messer GmbH & Co. KG zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf ein Angebot des Abgemahnten verwiesen, das sich auf Messer bezieht. Hinsichtlich der Bezeichnung wird gerügt, dass die beworbenen Messer nicht in Solingen hergestellt worden sind, sodass auch nicht mit „Solingen“ geworben werden dürfe. Zur Begründung wird ausgeführt, dass die geographische Herkunftsangabe eines Messers aus Deutschland bei dem Kunden eine gewisse Qualitäts- und Preisvorstellung hervorrufe und daher eine bedeutsame Information für die Kaufentscheidung des Kunden darstelle.

Durch die unwahren Behauptungen habe der Abgemahnte gegen §§ 126, 127 MarkenG und §§ 3, 5 UWG verstoßen.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll die angeführten Verstöße einstellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Des Weiteren wird der Abgemahnte aufgefordert, die Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.141,90 Euro nebst Testkaufkosten zu begleichen. Im Übrigen wird der Abgemahnte auch aufgefordert, detailliert mitzuteilen, wie viele Messer er zu welchem Preis unter Verwendung der wettbewerbswidrigen Behauptungen verkauft habe und zu welchem Preis und wo diese eingekauft wurden.

Meine Einschätzung: 

Die Bezeichnung oder Bewerbung von Messern mit der Angabe „Solingen“ war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen. Sofern Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Chroma Messer GmbH & Co. KG über die Anwaltskanzlei Schleinkofer erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema