Auch eine Abmahnung der Maju Digital GmbH & Co. KG über Rechtsanwalt Michael Hanke erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt Michael Hanke für die Maju Digital GmbH & Co. KG zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Handyzubehör bei eBay verkauft. Sodann wird darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte ebenfalls Handyzubehör bei eBay verkauft, wodurch er in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zu der Abmahnerin stehe.

Unter Verweis auf die Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte wird darauf aufmerksam gemacht, dass dem Verbraucher für den Fall des Vertragsabschlusses ein Widerrufsrecht zustehe. Über die Bedingungen, insbesondere das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufs, die Rechtsfolgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular müsse der Verbraucher belehrt werden. Diesen gesetzlich normierten Anforderungen werde das Angebot des Abgemahnten nicht gerecht. Damit würden die Rechte des Verbrauchers verkürzt. Daher liege ein Wettbewerbsverstoß vor.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € ausgleichen.

Meine Einschätzung: 

Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist nach wie vor ein häufiger Grund für den Ausspruch von Abmahnungen. Nehmen Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf jeden Fall ernst. Bei einer falschen Reaktion drohen sonst teure Weiterungen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Michael Hanke für die Maju Digital GmbH & Co. KG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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