Auch eine Abmahnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Verbraucherzentrale Bundesverband:

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), ist nach eigenen Angaben der Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen und 25 weiterer verbraucher- und sozialorientierter Organisationen in Deutschland. Er bezweckt nach seiner Satzung unter anderem, Verbraucherinteressen wahrzunehmen und den Verbraucherschutz zu fördern, indem er unter anderem Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften unterbindet.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich unter anderem auf den Vorwurf einer Datenverarbeitung unter Verstoß gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Konkret geht es insoweit um die Einholung einer Zustimmung zu einer Datenschutzerklärung, die auch eine Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung zu werblichen Zwecken enthält.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 214,00 Euro zahlen.

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der Entscheidung über die Reaktion auf eine entsprechende Abmahnung sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass viele Fragen der konkreten Umsetzung der Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch immer ungeklärt sind.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verbraucherzentrale Bundesverband erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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