Auch eine Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:


Die mir vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Anbieter aufgetreten ist. Insoweit wird der Vorwurf erhoben, dass diese Angabe falsch sei. Zur Begründung wird ausgeführt:


„Ihre Verkaufstätigkeiten erfüllt alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt hat.


Im Weiteren wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte nur zum Schein als privater Anbieter bei eBay auftrete und dass sein Verhalten unlauter sei.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Abgemahnte soll


  • eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und
  • die entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 953,40 Euro erstatten.

Meine Einschätzung: 


Fälle wie der vorliegende kommen in meiner Praxis in letzter Zeit wieder häufiger vor. Ein Grund hierfür könnte eine Aktion von eBay sein: eBay will den eigenen Marktplatz für private Verkäufer attraktiver machen und bietet privaten Verkäufern die Möglichkeit, Angebote kostenlos zu veröffentlichen. Dies mag aus Sicht von eBay ein durchaus nachvollziehbarer Schachzug sein. Private eBay-Verkäufer, die regelmäßig Angebote veröffentlichen, riskieren hiermit allerdings eine Abmahnung. Auf diese Problematik hatte ich in der Vergangenheit bereits mit dem folgenden Beitrag hingewiesen:


private eBay-Verkäufe: Wer viel verkauft, riskiert eine Abmahnung


Die Kanzlei Schroeder geht übrigens nicht nur für Herrn Andreas Wirth gegen private eBay-Verkäufer vor. Vergleichbare Abmahnungen hatte die Kanzlei in der Vergangenheit auch für andere Mandanten ausgesprochen. Über die entsprechenden Fälle hatte ich unter anderem mit den folgenden Beiträgen berichtet:


Abmahnung von der MissionDirect eCommerce GmbH über Rechtsanwalt Lutz Schroeder


Abmahnung von der Trendlogistics UG über Rechtsanwalt Lutz Schroeder


Auch die mir vorliegende Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder wirft nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. 


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Entscheidend ist zunächst, dass Sie die in dem Abmahnschreiben gesetzten Fristen beachten.


Wenn Sie Ihre Verkäufe bei eBay fortsetzen wollen und Ihre Angebote entsprechend absichern möchten, kann ich Sie auch hierbei hinsichtlich der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben bezüglich Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung etc. unterstützen. Sprechen Sie mich diesbezüglich einfach an.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema