Auch eine Abmahnung von Claudia Mayer über die Kanzlei Schroeder erhalten? Ich berate Sie

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder für Claudia Mayer zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Verkäufer auftritt und Modellfahrzeuge zum Kauf anbietet. Ein entsprechendes Angebot des Abgemahnten ist dem Abmahnschreiben in der Anlage beigefügt.

Gegenüber dem Abgemahnten werden verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Konkret geht es um folgende Wettbewerbsverstöße:

  • Auftreten als privater Verkäufer, obwohl die Angebote gewerblichen Charakter haben
  • fehlende Angaben zur Anbieterkennzeichnung
  • fehlende Belehrung der Verbraucher über das Widerrufsrecht
  • fehlender Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
  • fehlende Einbindung des Links zur Online-Streitbeilegung-Plattform

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor, nach der für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtungen eine angemessene Vertragsstrafe an Claudia Mayer zu zahlen sein soll, deren Höhe von Claudia Mayer zu bestimmen sein soll und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen sein soll.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,40 Euro erstatten.

Meine Einschätzung: 

Ein wettbewerbsrechtliches Abmahnschreiben sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, auch wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Angebote rein privaten Charakter haben.

Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu weit gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene zu Abmahnungen und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Entsprechende Informationen finden Sie in meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil sowie auf der Internetseite meiner Kanzlei.

Ich kann Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch beraten. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder für Claudia Mayer erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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