Auch eine Abmahnung von Deutscher Konsumentenbund wegen Psychotherapeut erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde uns wieder einmal eine Abmahnung von dem Deutschen Konsumentenbund e. V. diesmal wegen der Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Der Deutsche Konsumentenbund ist uns aus unserer Beratungspraxis einschlägig bekannt. In der Vergangenheit hat der Deutsche Konsumentenbund in erster Linie fehlende oder fehlerhafte Grundpreise oder z. B. die unzulässige Bewerbung von Lebensmitteln oder alkoholischen Getränken mit „wohltuend“ oder „bekömmlich“ abgemahnt.

Neu ist auch die Gestaltung der Abmahnung, die mit weit über 10 Seiten sehr ausführlich ist. Eine Einschätzung zu der neuen Gestaltung einer Abmahnung von dem Deutschen Konsumentenbund habe ich in meinem Beitrag „Aktuelle Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Extrem ausführlich, Abmahnkosten jetzt 499,29 Euro“ einmal besprochen.

Jedenfalls hat der Deutsche Konsumentenbund die Abmahnkosten ganz erheblich erhöht, nämlich von 374,80 Euro auf jetzt 499,29 Euro.

Die „Beanstandung“ von dem Deutschen Konsumentenbund ist, dass auf einer Internetseite sich der Abgemahnte als Psychotherapeut bezeichnet, ohne zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ berechtigt zu sein. Außer einem Hinweis, dass dies ein Rechtsverstoß darstellt und zugleich auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der unternehmerischen Sorgfalt gibt es keine weiteren rechtlichen Informationen.

Für Psychotherapeuten gilt das „Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten“ (Psychotherapeutengesetz – PsychThG). Die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Gem. § 1 Abs. 1 PsychThG ist eine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut notwendig. Die Anforderungen für die Approbation sind hoch: Hierzu gehört u.a. ein Studium und eine psychotherapeutische Prüfung.

Wer somit nicht approbierter Psychotherapeut oder Psychotherapeutin ist, darf sich somit nicht als solcher bezeichnen. Dies ist tatsächlich wettbewerbswidrig.



Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 


Die Abmahnung ist weitreichend. Zunächst geht es um die Frage, ob tatsächlich unberechtigt der Titel „Psychotherapeut“ geführt wird. Nicht übersehen werden sollte die Reichweite der geforderten Unterlassungserklärung, in der der Abgemahnte sich strafbewehrt verpflichten soll, es zu unterlassen

  • sich als „Psychotherapeutin“/ „Psychotherapeut“ zu bezeichnen
    ohne zur Führung der Berufsbezeichnung befugt zu sein.

Wer sich jahrelang unberechtigt als Psychotherapeut bezeichnet hat, wirbt damit in der Regel damit nicht nur auf der eigenen Internetseite, sondern auch noch an anderen Stellen. Entsprechende andere Informationen, z. B. im Internet können ggf. dem Abgemahnten zugerechnet werden mit der Folge, dass es nicht damit getan ist, die Berufsbezeichnung ausschließlich von der eigenen Internetseite zu entfernen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von dem Deutschen Konsumentenbund wegen der Bezeichnung als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin ohne zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt zu sein, erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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