Auch eine Abmahnung von Jörg Biel über die Kanzlei Jan B. Heidicker erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker für Herrn Jörg Biel zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. In dem Abmahnschreiben werden unter Bezugnahme auf das Wettbewerbsverhältnis verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt.

Zum einen geht es um einen Verstoß gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung (fehlende Angabe des Grundpreises).

Zum anderen geht es um Verstöße gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Moniert wird das Fehlen der datenschutzrechtlichen Informationen des Namens und der Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters. Des Weiteren wird moniert, dass ein Kontaktformular vorgehalten wird, über das personenbezogene Daten übermittelt werden können, ohne dass die Webseite über ein Verschlüsselungsverfahren für den Datentransfer verfügt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000,00 Euro ersetzen. Dies entspricht Kosten i.H.v. 1358,86 Euro.

Meine Einschätzung:

Die Einhaltung der Vorgaben der Preisangabenverordnung hinsichtlich der Darstellung von Grundpreisen ist nach meiner Einschätzung sehr fehleranfällig. Dies sollten Sie bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unbedingt berücksichtigen.

Im Hinblick auf die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind noch viele Fragen umstritten. Insbesondere ist umstritten, ob wegen Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker für Herrn Jörg Biel erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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