Auch eine Abmahnung von Martina Schäfer über die Kanzlei MUENSTER LEGAL erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung von Martina Schäfer über die Kanzlei MUENSTER LEGAL zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:


Die mir vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Anbieter aufgetreten ist. In der Abmahnung wird zunächst auf die Angebote und Verkäufe der Abmahnerin in der Warenkategorie „Kleidung & Accessoires“ hingewiesen. Im Weiteren wird der folgende Vorwurf erhoben:


„Unsere Mandantin hat festgestellt, dass Sie auf dem Marktplatz eBay unter dem eBay-Mitgliedsnamen „ ... “ als vermeintlich privater Anbieter in erheblicher Anzahl ebenfalls neue Produkte aus dem gleichen Sortiment Strumpfwaren anbieten.


(...)


Diese von Ihnen vorgehaltene Angabe „Angemeldet als privater Verkäufer“ ist allerdings unzutreffend, da Ihrerseits aus den folgenden Gründen tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.


(...)


Damit täuschen Sie den Verbraucher über Ihre tatsächliche Unternehmereigenschaft.“


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Abgemahnte soll


  • die beanstandete Handlung ab sofort unterlassen,
  • eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung abgeben und
  • die für die Abmahnung entstandenen Aufwendungen i.H.v. 800,39 Euro ersetzen.

Meine Einschätzung: 


Abmahnungen, in denen es um die Angabe „Angemeldet als privater Verkäufer“ bei eBay geht, kommen in der letzten Zeit wieder häufiger vor. Einer der Gründe hierfür dürfte nach meiner Einschätzung daran liegen, dass eBay wieder mehr private Verkäufer dazu bringen möchte, Angebote auf dem Marktplatz einzustellen. Deshalb bietet eBay privaten Verkäufern die Möglichkeit, Angebote kostenlos zu veröffentlichen. Wenn private Verkäufer häufiger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, mag dies für eBay gut sein. Die privaten Verkäufer gehen hiermit allerdings das Risiko ein, dass Ihre Angebote nicht mehr als private Angebote bewertet werden, sondern als quasi-gewerbliche Angebote. Zu diesem Thema hatte ich hier bereits einen Beitrag veröffentlicht:


private eBay-Verkäufe: Wer viel verkauft, riskiert eine Abmahnung


Ergänzende Informationen zu der Abgrenzung zwischen einer rein privaten Verkaufstätigkeit und einer quasi-gewerblichen Verkaufstätigkeit finden Sie im Übrigen auch in dem folgenden Beitrag:


Unternehmer wider Willen bei eBay - so schnell kann‘s gehen


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von Martina Schäfer über die Kanzlei MUENSTER LEGAL erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke


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