Auch eine Abmahnung von Simon Balshüsemann erhalten? Ich berate Sie.

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Hier in der Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung von Herrn Simon Balshüsemann zur Prüfung vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf die eBay-Angebote des Abgemahnten verwiesen. Sodann führt der Abmahner aus, dass er ebenfalls Händler auf der Internetplattform eBay sei und dort ähnliche Produkte zum Verkauf anbiete. Er habe feststellen müssen, dass einige der Angebote des Abgemahnten unlauter und daher wettbewerbswidrig seien. Gerügt wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, indem der Abgemahnte gegenüber dem Verbraucher Waren nach Volumen anbiete, ohne den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben. Anschließend fordert der Abmahner dazu auf, die Wettbewerbsverstöße ab sofort zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bei. Die vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen vor. Des Weiteren werden mit dem Abmahnschreiben abmahnbezogene Kosten in Höhe von 349,00 Euro gefordert. 

Meine Einschätzung

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung von Herrn Simon Balshüsemann wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. So ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten des Abmahners gefasst. Unabhängig hiervon sollte bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung berücksichtigt werden, dass die Umsetzung der Vorgaben der Preisangabenverordnung hinsichtlich der Einbindung von Grundpreisangaben recht fehleranfällig ist. 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Herrn Simon Balshüsemann erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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