Auch eine Abmahnung von Waldemar Zimmermann über die Kanzlei Alt Kemmler Kowalski erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung von Waldemar Zimmermann über die Kanzlei Alt Kemmler Kowalski zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner einen Schuh- und Textilhandel auf der Verkaufsplattform eBay betreibe.

Sodann wird darauf verwiesen, dass der Abgemahnte in erheblichem Umfang neue Textilien und Schuhe namhafter Markenhersteller über das Internet zum Verkauf anbietet. Hierbei trete der Abgemahnte irreführend als Privatverkäufer auf. 

Tatsächlich handele er aber gewerblich. Dies sei per se wettbewerbswidrig und in der sogenannten schwarzen Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Z. 23 des Anhangs) als Verstoß ohne jegliche Wertungsmöglichkeit aufgeführt.

Zudem entziehe sich der Abgemahnte durch seinen Auftritt als privater Verkäufer bewusst den gesetzlichen Anforderungen, denen gewerbliche Verkäufer und Unternehmer unterliegen. Angesprochen werden in diesem Zusammenhang folgende Informationsverpflichtungen:

  • Informationen zur Anbieterkennzeichnung (Impressum)
  • Informationen zum Gewährleistungsrecht
  • Link auf die Online-Streitbeilegung-Plattform (OS-Plattform)
  • Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren
  • Informationen zum Datenschutz (Datenschutzerklärung)

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Rechtsanwaltskosten erstatten und Schadenersatz leisten. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen sowie Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich des Schadenersatzes (750,00 Euro) und hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten (1.171,67 Euro) vor.

Meine Einschätzung 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, auch wenn sie davon ausgehen, dass Ihre Verkäufe rein privaten Charakter haben.

Die mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Die Fassung der Unterlassungsverpflichtungen in der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung begegnet nach meiner Auffassung ebenso Bedenken wie der geltend gemachte Schadensersatzanspruch.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Waldemar Zimmermann über die Kanzlei Alt Kemmler Kowalski erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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