Auch Post vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten?

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Mir wurde ein Schreiben vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. (Vgu) zur Prüfung vorgelegt. Da ich in der Vergangenheit bereits wiederholt Betroffene zu entsprechenden Verfahren beraten habe, ist mir der Verein aus vorangegangenen Verfahren bekannt. Wenn Sie auch ein Schreiben von dem Verein erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Tätigkeit des Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass der Verein bundesweit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen ausspricht und bei Verstößen gegen abgegebene Unterlassungserklärungen auch Vertragsstrafenansprüche geltend macht.  Ich hatte daher in der Vergangenheit bereits auf der Internetseite meiner Kanzlei berichtet:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln.htm

Sie haben eine Abmahnung des Vereins erhalten? 

Die Abmahnungen des Vereins, die mir in der Vergangenheit zur Prüfung vorgelegt worden sind, bezogen sich unter anderem auf den Vorwurf einer irreführenden Werbung mit dem CE-Zeichen und auf den Vorwurf fehlender Grundpreis-Angaben bei dem Angebot grundpreispflichtiger Waren im Internet.

Mit einer entsprechenden Abmahnung fordert der Verein üblicherweise zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zur Erstattung von Kosten auf.

Sofern Sie einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie diese Erklärung auch einhalten können. Anderenfalls droht eine Vertragsstrafe. Deshalb ist nach meiner Erfahrung insbesondere eine Abmahnung wegen fehlender Grundpreis-Angaben tückisch. Die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorgaben ist in der Praxis nämlich recht fehleranfällig. Gern berate ich Sie daher insoweit zu der Frage, wie Sie auf eine Abmahnung des Vereins reagieren sollten.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie sollen nach Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen der Gestaltung Ihrer aktuellen Angebote eine Stellungnahme gegenüber dem Verein abgegeben?

Wenn der Verein sie nach Abgabe einer Unterlassungserklärung unter Hinweis auf Ihre aktuellen Angebote zu einer Stellungnahme auffordert, stehen möglicherweise Verstöße gegen die übernommenen Unterlassungsverpflichtungen und somit Vertragsstrafenansprüche im Raum. In diesem Fall sollten Sie sehr genau prüfen, ob Sie mit der Gestaltung Ihrer aktuellen Angebote gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen. Gern berate ich Sie daher insoweit zu der Frage, wie Sie auf ein entsprechendes Schreiben des Vereins reagieren sollten.

Meine Empfehlungen:

  1. Nehmen Sie nicht ohne vorherige Beratung zu einem entsprechenden Schreiben Stellung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene wie Sie zu wettbewerbsrechtlichen Verfahren und verfüge daher über entsprechende Erfahrungen.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie wünschen ein Angebot für eine Beratung?

Wenn Sie auch Post vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Weitere Informationen zu Verfahren des Vgu habe ich in den folgenden Beiträgen für Sie zusammengestellt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-vom-vgu-verein-gegen-unwesen-in-handel-gewerbe-koeln-ev_153008.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln-e-v-erhalten_099624.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln-ev-erhalten_095113.html  

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-vom-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln-ev_044310.html



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