Audi-Abgasskandal weitet sich aus: Weitere Manipulationen bei Sechszylinder Euro-6-Dieselmotoren

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10.07.2019 – Im Abgasskandal kommen immer weitere brisante Fakten ans Licht. Laut Medienberichten von Handelsblatt, BR und Spiegel belegen neue Unterlagen, dass Audi manipulierte Motoren bis 2018 ausgeliefert hat, also auch lange nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Außerdem soll Audi die Behörden durch mindestens vier unzulässige Abschalteinrichtungen getäuscht haben. Bisher war durch das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) in der Öffentlichkeit immer nur von einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Rede.

Mindestens vier Abschalteinrichtungen

Die Audi AG produzierte Sechszylinder Euro-6 Dieselmotoren, die auch an die Konzernschwestern Volkswagen und Porsche ausgeliefert wurden. Die Motoren wurden beispielsweise im VW Touareg aus dem Modelljahr 2014, in den Audi-Modellen Q5, A6 Quattro, A7 Quattro, A8 und A8 L sowie im Porsche Cayenne aus dem Modelljahr 2015 verbaut. Nachdem Audi Anfang des Jahres 2018 für etwa 200.000 Fahrzeuge Rückrufschreiben an betroffene Fahrzeughalter verschickt hatte, sollen nun interne Unterlagen belegen, dass nicht nur eine, sondern mindestens vier Abschalteinrichtungen verwendet wurden, um zu verschleiern, dass die Fahrzeuge im tatsächlichen Fahrbetrieb einen viel höheren Schadstoffausstoß haben als im Testlabor.

KBA hat Fahrzeuge nicht selbst untersucht

Der Verkauf betroffener Fahrzeuge bis ins Jahr 2018 wurde auch dadurch ermöglicht, dass das KBA, welches als Bundesbehörde für die Erteilung der Betriebserlaubnis und der EG-Typengenehmigung zuständig ist, keine eigenen technischen Untersuchungen durchführte. Stattdessen verließ sich die Behörde auf Angaben der Audi AG und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betruges und der mittelbaren Falschbeurkundung gegenüber hochrangigen Mitarbeitern des Konzerns eingeleitet waren. Es ist daher zu erwarten, dass das KBA nun in Frage kommende Fahrzeuge selbst untersuchen wird und es dadurch möglicherweise zu weiteren Rückrufen kommen wird. Hierbei geht es vorwiegend um Dieselfahrzeuge mit 3,0 und 4,2-TDI-Motoren der Marken Audi, Porsche und Volkswagen.

Entschädigungen für betroffene Kunden vom Abgasskandal

Wenn Sie ein betroffenes Fahrzeug besitzen, kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer wie Rücktritt oder Minderung infrage. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt.

Wenn das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, kommen außerdem Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in Betracht. Immer mehr Gerichte halten diese Abschalteinrichtungen für illegal und werten das Verhalten des Fahrzeugherstellers daher als sittenwidrig und betrügerisch. So verurteilten beispielsweise bereits die Landgerichte Stuttgart, Heilbronn und Köln die Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung und sprachen den betroffenen Käufern Schadensersatzansprüche zu.

Wenn der Fahrzeugkauf mithilfe eines Darlehens finanziert wurde, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Rückabwicklung des Kaufs. Zahlreiche Autofinanzierungsverträge enthalten fehlerhafte Vertragsinformationen. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist noch widerrufen und sowohl der Kauf- als auch der Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden können. 

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet folgende Leistungen kostenfrei an:

  • Beratung, ob die Teilnahme an dem Rückruf zu rechtlichen Nachteilen führt.
  • Erstberatung, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können 
  • Erstberatung, ob der Autofinanzierungsvertrag widerrufen werden kann 
  • Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • betreut mit neun Anwälten aktuell rund 3.000 Besitzer von Dieselfahrzeugen
  • wird speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen 
  • ist mit Standorten in Stuttgart und Hamburg bundesweit tätig 
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  • ist seit vielen Jahren erfolgreich im Verbraucherrecht tätig

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wolf von Buttlar, Rechtsanwältin Maja Reljic



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