Aufhebungsvertrag und der Chef macht Druck? SO reagieren Sie richtig

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


„Entweder Sie unterschreiben, oder Sie bekommen von mir die Kündigung.“ Solche Sätze hören Arbeitnehmer häufig, wenn sie vom Chef einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen. Wie man darauf am besten reagiert, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Zunächst: Droht der Chef mit einer Kündigung für den Fall, dass der Aufhebungsvertrag nicht angenommen wird, macht er sich damit nicht strafbar. Der Arbeitgeber kann einem Mitarbeiter jederzeit kündigen, und er darf mit dieser Konsequenz auch drohen – ob berechtigterweise oder nicht, ist eine ganz andere Frage.


Arbeitnehmer sollten sich hier klar machen: Meist kann ihnen nichts Besseres passieren, als dass der Chef die Kündigung tatsächlich ausspricht. Dann bekommt der Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Kündigungsschutzklage, und damit bessere Abfindungschancen. Vor Gericht erreichen spezialisierte Anwälte im Vergleich zum Aufhebungsvertrag meist deutlich höhere Abfindungen.


Denn: Die Kündigung des Arbeitgebers steht meist auf wackligen Beinen. Warum sonst würde der Chef so darauf drängen, einen Aufhebungsvertrag abschließen, und nicht gleich kündigen? Ist aber der Kündigungsgrund nicht gegeben oder zweifelhaft, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, den Prozess zu gewinnen und sich mit dem Arbeitgeber auf eine hohe Abfindung zu einigen.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Lassen Sie sich, auch wenn Ihr Chef mit einer Kündigung droht, immer eine Bedenkzeit geben. Grundsätzlich gilt: Seriöse Angebote haben Zeit, und seriöse Arbeitgeber räumen ihren Mitarbeitern die nötige Zeit ein, das Angebot zu überdenken und Rechtsrat einzuholen.


Gehen Sie mit dem noch nicht unterschriebenen Aufhebungsvertrag zu einem ausgewiesenen Experten, am besten zu einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lassen Sie prüfen, ob Sie das Angebot annehmen sollten, oder nicht. Meistens rate ich von einer Unterschrift ab. Ein Abfindungsexperte holt in außergerichtlichen Verhandlungen oder bei einer Kündigungsschutzklage meist deutlich mehr heraus.


Haben Sie einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung erhalten? Droht man Ihnen mit der Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?


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Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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