Aufhebungsvertrag vs. Kündigung: Was macht für Führungskräfte mehr Sinn?

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Aufhebungsvertrag oder Kündigung – viele Führungskräfte fühlen sich unsicher bei der Entscheidung, wie sie ihr Arbeitsverhältnis beenden sollen. Insbesondere, wenn Du schon weißt, dass Du gekündigt werden wirst, stellt sich die Frage, ob Du dem zuvorkommen solltest. 

Sowohl der Aufhebungsvertrag als auch die Kündigung können bestimmte Vor- und Nachteile mit sich bringen. Um kein Risiko einzugehen, sollten alle Aspekte sorgfältig abgewogen werden. Worauf Du als Führungskraft besonders achten solltest, erfährst Du in diesem Artikel.

Kündigung vs. Aufhebungsvertrag: Was ist der Unterschied?

Eine Kündigung ist immer einseitig. Sie wird also entweder von Dir oder Deinem Arbeitgeber erklärt und ist grundsätzlich auch wirksam, wenn die andere Seite nicht damit einverstanden ist.

Im Gegensatz dazu setzt ein Aufhebungsvertrag immer das Einverständnis beider Parteien voraus. Während der Inhalt der Kündigung in den meisten Fällen vorgegeben wird, muss ein Aufhebungsvertrag in der Regel ausgehandelt werden.

Fakten zur Kündigung

  • Der Arbeitsvertrag wird einseitig beendet
  • Vertragliche und gesetzliche Kündigungsfristen gelten
  • Die gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften gelten
  • Der Betriebsrat wird beteiligt
  • ggf. gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung

Fakten zum Aufhebungsvertrag

  • Der Arbeitsvertrag wird im Einverständnis beider Parteien beendet
  • Es müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden
  • Es müssen keine Kündigungsschutzvorschriften eingehalten werden
  • Der Betriebsrat wird nicht angehört
  • Eine Abfindung ist Verhandlungssache

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für Führungskräfte?

Grundsätzlich kommt es bei dieser Frage auf den vorliegenden Fall und die besonderen Begleitumstände an. Da ein Aufhebungsvertrag aber individuell verhandelt wird, bietet er Dir den größtmöglichen Verhandlungsspielraum.

Du bist dabei in aller Regel nicht an die gesetzlichen Vorgaben zur Kündigungsfrist oder Ähnlichem gebunden. Vor allem, wenn Du bereits einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht hast, kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Möglichkeit sein, ohne die Einhaltung der gesetzlichen Fristen den Arbeitsplatz zu verlassen.

Bei einer professionellen Verhandlung kannst Du außerdem mit einer angemessenen Abfindung rechnen, die Dich für die Überbrückungszeit finanziell absichert.

Aufhebungsvertrag und Sperrfrist: Was ist zu beachten?

Wenn der Aufhebungsvertrag nicht gründlich aufgesetzt wird, läufst Du Gefahr, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von 12 Wochen verhängt, in der Du kein Arbeitslosengeld erhältst. Demnach solltest Du Deinen Aufhebungsvertrag gut verhandeln bzw. auf rechtlichen Beistand setzen.

Diese Gefahr ist bei einer Kündigung wesentlich geringer: Wenn Du Dich (unfreiwillig) kündigen lässt, vermeidest Du die Sperrfrist von der Agentur für Arbeit. Zudem bist Du als Arbeitnehmer:in durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt. Wenn Du schwanger oder schwerbehindert bist oder im Betriebsrat sitzt, kann dies wichtig sein. Bei einem Aufhebungsvertrag greift dieser Schutz grundsätzlich nicht.

Der Sperrfrist habe ich mich in diesem Artikel ausführlicher gewidmet.

Aufhebungsvertrag richtig verhandeln

Zudem solltest Du den Aufhebungsvertrag nur allein verhandeln, wenn Du die rechtlichen Folgen Deines Handelns kennst und weißt, was Du verlangen kannst. Als Anwältin im Arbeitsrecht kenne ich allerdings die Nachteile, die mit einer eigenen Vertragsverhandlung einhergehen: Betroffene haben meist keine juristische Expertise und erkennen daher nicht, dass sie keine guten Konditionen für den Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Viele sind auch verunsichert, wenn es darum geht, für sich selbst einzustehen und Forderungen geltend zu machen. Und selbst wenn sie eine Abfindung aushandeln konnten, ist daher davon auszugehen, dass diese wegen der Sperrfrist schnell verbraucht sein wird.

Im Zweifel stehen Betroffene, wenn sie den Aufhebungsvertrag selbst verhandeln, also nicht besser da als mit einer Kündigung. Deshalb ist es äußerst ratsam, sich bei den Verhandlungen rechtlich beraten und unter Umständen auch vertreten zu lassen.

Gerne unterstütze ich Dich bei den Vertragsverhandlungen und berate Dich zu Deinen weiteren Möglichkeiten.

Aufhebungsvertrag: Was muss drinstehen?

In der Regel könnten erfahrene und spezialisierte Anwältinnen und Anwälte die Aufhebungsverträge besser verhandeln als Betroffene, die noch nie aktiv mit dem Arbeitsrecht in Berührung gekommen sind. Vor einem Verhandlungsgespräch mit Deinem Arbeitgeber solltest Du daher rechtlichen Rat einholen und die Verhandlungen durch professionelle Unterstützung leiten lassen.

Eine professionelle Vertragsverhandlung führt im Ergebnis für Dich zu wirtschaftlich besseren Konditionen. Darunter fallen vor allem die Verlängerung der Kündigungsfrist, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und vor allem: eine höhere Abfindung.

Gerne berate ich Dich in einem unverbindlichen Erstgespräch zu den Möglichkeiten eines Aufhebungsvertrages.

Damit die Agentur für Arbeit den Aufhebungsvertrag zulässt, ohne eine Sperrfrist zu verhängen, sollten einige Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein:

  • Der Aufhebungsvertrag darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterschreiten (das Beendigungsdatum darf nicht vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist liegen).
  • Die Kündigung muss aus betriebsbedingten Gründen erfolgen (das sollte auf jeden Fall vertraglich festgehalten werden).
  • Die Abfindung darf nicht mehr als ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen.

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, bist Du zumeist auf der sicheren Seite. Andernfalls geht die Agentur für Arbeit erfahrungsgemäß davon aus, dass es sich um eine freiwillige Kündigung handelt und Du Dich selbst in diese Notlage gebracht hast. Weil der Staat hierfür keine Unterstützung bereitstellt, folgt dann die Sperrfrist.

Aufhebungsvertrag vs. Kündigung: Worauf kommt es an?

Führungskräften geht es darum, sich finanziell abzusichern und die besten Konditionen zu erhalten, die in ihrem individuellen Fall möglich sind. 

Viele Führungskräfte möchten häufig zeitnah ihren Arbeitsplatz verlassen. Ihnen geht es nicht darum, möglichst viel Zeit zu haben, um einen neuen Job zu finden, da der Arbeitsmarkt genug neue Arbeitsplätze für sie bereithält. Meistens ist tatsächlich schnell ein neuer Job in Aussicht. Andererseits kann gerade die Suche nach einem adäquaten neuen Job mehr Zeit in Anspruch nehmen als anfangs gedacht.

Es gilt daher, das Verlassen des alten Arbeitsplatzes unter den besten Bedingungen zu beschleunigen und gleichzeitig flexibel zu bleiben. Das lässt sich zum Beispiel durch eine sog. Sprinter- bzw. Turbo-Klausel erreichen, wonach Du eine zusätzliche Abfindung in Höhe der noch ausstehenden letzten Gehälter als Abfindung erhältst, wenn Du vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist einen neuen Job findest. So kannst Du Deinen Arbeitsplatz bei Bedarf schnellstmöglich verlassen beziehungsweise musst bei der länger dauernden Jobsuche trotzdem nicht auf Dein Gehalt verzichten.

Hast Du dagegen noch keinen neuen Job gefunden, kann unter Umständen eine Kündigung oder die Verlängerung der Kündigungsfrist sinnvoller sein, um die Sperrfrist zu vermeiden. Mit der richtigen juristischen Unterstützung kannst Du Dich rechtlich absichern und von vornherein der Sperrfirst entgegenwirken.

Vereinbare daher gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit mir. Wir finden eine Lösung für Deine Situation!

Was kann eine anwaltliche Unterstützung bewirken?

Sicherlich führst Du nicht allzu oft Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag. Es ist daher nur normal, dass Du nicht derart geschult bist, die besten Konditionen in einem solchen Gespräch zu erzielen. Anders geht es erfahrenen Anwältinnen und Anwälten, die regelmäßig Vertragsverhandlungen durchführen und somit wissen, worauf es bei den Verhandlungen ankommt. Dies kann vor allem in folgenden Punkten entscheidend sein:

  • Aushandeln einer hohen Abfindung
  • Vermeidung einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld
  • Ausstellung eines bestmöglichen Arbeitszeugnisses
  • Freistellung und Fortzahlung der Vergütung
  • Aushandeln einer „Turbo-Klausel“
  • Ausgleich von Überstunden und Resturlaub

Gerichtlicher Vergleich als Alternative zum Aufhebungsvertrag

Du bist bereits gekündigt worden und möchtest nachträglich eine Abfindung erhalten? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, juristisch gegen die Kündigung vorzugehen. Ziel ist es, einen gerichtlichen Vergleich zu erzielen, der Dir unter anderem eine Abfindung zugesteht.

Nach meiner Erfahrung enden nahezu alle Vergleiche mit einer Abfindungsvereinbarung. Allerdings ist ein solcher Rechtsstreit meist mit Aufwand, Zeit und Nerven verbunden und führt dazu, dass Du unter Umständen öffentlich auftreten musst, wenn keine außergerichtliche Lösung möglich ist, was sowohl Deine Reputation als auch die Deines Arbeitgebers gefährden kann. Deshalb setzen viele Führungskräfte verständlicherweise auf einen Aufhebungsvertrag, anstatt gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorzugehen.  

Gut zu wissen: Bei einem gerichtlichen Vergleich besteht in aller Regel kein Risiko einer Sperrfrist, da Du Dich gegen eine unfreiwillige Kündigung gewehrt hast.

Du willst einen gerichtlichen Vergleich erzielen? In einem unverbindlichen Erstgespräch berate ich Dich zu den Möglichkeiten und vertrete Deine Interessen gerichtlich wie außergerichtlich!

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag kann insbesondere für Führungskräfte eine schnellere Lösung sein, wenn bereits ein neuer Job in Aussicht ist. Durch den Aufhebungsvertrag kannst Du das Arbeitsverhältnis schneller verlassen und dabei gute Konditionen mitnehmen.

Alternativ dazu kannst Du Dich kündigen lassen und in einem zweiten Schritt gegen die Kündigung vorgehen. Meist endet ein solcher Rechtsstreit mit einem gerichtlichen Vergleich, der eine Abfindungsvereinbarung enthält.

Möchtest Du lieber auf einen unkomplizierten Aufhebungsvertrag setzen, sollte dieser die bestmöglichen Konditionen enthalten und zudem gut aufgesetzt sein, um eine Sperrfrist zu vermeiden. Damit dies gelingt, ist es in jedem Fall sinnvoll, sich juristische Unterstützung zu suchen.

In einem unverbindlichen Erstgespräch berate ich Dich gerne zu den Möglichkeiten eines Aufhebungsvertrages und führe diese professionell und zielgerichtet durch. So können wir gemeinsam das Beste für Dich rausholen. 

Foto(s): Viktor Strasse

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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